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Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

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    #16
    AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

    Da wir nichtt verheiratet sind und ich kein eigenes Einkommen habe, zahle ich den "Hausfrauentarif" (freiwillig gesetzliche Krankenversicherung) selbst. Nicht mein Freund.

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      #17
      AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

      "Da wir nicht verheiratet sind und ich kein eigenes Einkommen habe, zahle ich den "Hausfrauentarif" (freiwillig gesetzliche Krankenversicherung) selbst."

      Wenn ich kein eigenes Einkommen hätte, vom Kindergeld mal abgesehen, das aber für die Kinder benötigt wird, könnte ich mit eigenem Geld keine Krankenversicherung bezahlen. Bei dir scheint das möglich zu sein?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Wenn ich kein eigenes Einkommen hätte, vom Kindergeld mal abgesehen, das aber für die Kinder benötigt wird, könnte ich mit eigenem Geld keine Krankenversicherung bezahlen. Bei dir scheint das möglich zu sein?
        Was soll ich machen, muß krankenversichert sein. Wer sagt, das ich das Kindergeld für die Krankenversicherung nehme ?


        Wenn ich es richtig gelesen habe, ist der Kinderfreibetrag bei Eltern mit höherem Einkommen lohnenswert. Das trifft bei uns nicht zu.

        Es bleibt die Frage, ob mein Freund pro Anlage Kind je 2208 € eintragen kann ? Oder "nur" 1104 € ? In welcher Anlage kann ich den Kinderfreibetrag, auf meinen Freund übertragen ?

        Für den Kindergarten zahle ich monatlich 47 € für beide Kinder. Kann das mein Freund auch in der Anlage Kind mit einbringen?

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          #19
          AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

          "Wer sagt, das ich das Kindergeld für die Krankenversicherung nehme ?" Das sage ich doch gar nicht! Ich verstehe nur nicht, wie jemand etwas selbst aus eigenen Mitteln zahlen kann, wenn er keine eigenen Einkünfte hat.

          Wenn sich die Nutzung des hälftigen Kinderfreibetrags im Verhältnis zum halben Kindergeld steuerlich nicht lohnt, dann bringt die Übertragung der anderen Hälfte gar nichts und braucht auch nicht versucht zu werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            "Wer sagt, das ich das Kindergeld für die Krankenversicherung nehme ?" Das sage ich doch gar nicht! Ich verstehe nur nicht, wie jemand etwas selbst aus eigenen Mitteln zahlen kann, wenn er keine eigenen Einkünfte hat.
            Nehme für die KV mein Erspartes. Trage ich dann 1104 € oder 2208 € ein ? Sorry, für mich das ein Buch mit sieben Siegeln.

            Vielen Dank für die vielen Antworten.

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              #21
              AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

              "Nehme für die KV mein Erspartes. Trage ich dann 1104 € oder 2208 € ein ?"

              Jetzt verstehe ich es! Falls dein Vermögen (Ersparnisse) höher als 15.000,00 € sein sollte, geht das mit dem Unterhalt leider auch nicht.

              Du trägst in die Steuererklärung deines Freundes die 1.104 € je Kind ein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                Für den Kindergarten zahle ich monatlich 47 € für beide Kinder. Kann das mein Freund auch in der Anlage Kind mit einbringen ?

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                  #23
                  AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                  Wenn ich die Zeilen 68 bis 74 der Anlage Kind richtig interpretiere, könnte das gehen. Es wäre immer einfacher, wenn der Elternteil unmittelbar für die Kinderbetreuung zahlt, der das Geld verdient und Steuern zahlt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn ich die Zeilen 68 bis 74 der Anlage Kind richtig interpretiere, könnte das gehen. Es wäre immer einfacher, wenn der Elternteil unmittelbar für die Kinderbetreuung zahlt, der das Geld verdient und Steuern zahlt.
                    Die Rechnung bzw. Beitragszahlung sind auf meinen Namen ausgestellt, geht das dennoch ? Und ich zahle ja für BEIDE Kinder 47 Euro im Monat. Kann ich je 23,50 Euro in eine Anlage Kind eintragen ?

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                      #25
                      AW: Steuererklärung 2014 - Anlage Kind - Kindergeldhöhe

                      Der Ansatz und die gewillkürte Aufteilung von Kinderbetreuungskosten scheint bei unverheirateten Eltern doch nur dann möglich zu sein, wenn beide die Kosten getragen haben. Das entnehme ich zumindest der nachstehenden Veröffentlichung des BMF (wobei das natürlich auch nur eine Meinung darstellt):

                      "Sofern die Eltern unverheiratet sind, können die Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen Elternteil abgezogen werden, der sie getragen hat (und zu dem das Kind haushaltszugehörig ist). Sofern beide Elternteile die Kosten getragen haben und mit dem Kind in einem Haushalt leben, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich bis zu Höhe des hälftigen Höchstbetrags (2.000 EUR) abziehen. Auf einvernehmlichen Antrag der Eltern kann der Höchstbetrag aber auch anderweitig aufgeteilt werden."
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 22.05.2014, 14:15.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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