Hallo liebe Forumsteilnehmer!
Ich hatte gerade gehört, dass ein Steuerfachmann die Vorsorgepauschale (aus eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale) den Beträgen der privaten KV hinzuzählt, und so in der Anlage Vorsorgeaufwand, Beiträge zur priv. Kranken- und Pflegeversicherung, Zeile 35 einen deutlich höheren Betrag erziehlt. Z. B. eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28: Vorsorgepauschale 1.900 €, Beitragsinformation der KV für KV-Schutz über die Basiabsicherung hinaus: 750 € = Eintrag in Zeile 35: 2.650 €.
Ist dieser Ansatz wirklich korrekt, er wurde bereits einmal in 2012 beim FA durchgewunken - vielleicht auch nur ohne Prüfung, da die Steuererklärung ja von einem Fachmann aufgestellt wurde. Da diese Konstellation meiner ähnelt, würde ich bei mir noch nachbessern.
Schon mal herzlichen Dank für die Kommentare.
Ich hatte gerade gehört, dass ein Steuerfachmann die Vorsorgepauschale (aus eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale) den Beträgen der privaten KV hinzuzählt, und so in der Anlage Vorsorgeaufwand, Beiträge zur priv. Kranken- und Pflegeversicherung, Zeile 35 einen deutlich höheren Betrag erziehlt. Z. B. eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28: Vorsorgepauschale 1.900 €, Beitragsinformation der KV für KV-Schutz über die Basiabsicherung hinaus: 750 € = Eintrag in Zeile 35: 2.650 €.
Ist dieser Ansatz wirklich korrekt, er wurde bereits einmal in 2012 beim FA durchgewunken - vielleicht auch nur ohne Prüfung, da die Steuererklärung ja von einem Fachmann aufgestellt wurde. Da diese Konstellation meiner ähnelt, würde ich bei mir noch nachbessern.
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