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Erste Steuererklärung nach dem Master

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    Erste Steuererklärung nach dem Master

    Hallo,

    ich versuche mich gerade durch meine erste Steuererklärung zu wühlen und komme mit der Angabe meiner Studien nicht zurecht. Das ich zumindest meinen Master absetzen kann habe ich erst vor Kurzem erfahren... Ich wäre wahnsinnig über einen Hinweis in die richtige Richtung zu den folgenden Themen dankbar:

    Zu meiner aktuellen Situation: Ich arbeite seit Ende November 2013, habe also so wenig Einkommen gehabt, dass ich unter der Freigrenze liege. Ich würde also gerne alle Kosten ins Jahr 2014 mitnehmen. Dazu aber später..

    Kurz und knapp anbei ein Überblick meiner Studien mit den Fragen direkt dahinter:

    März 2009 - Juli 2012: Bachelor in Deutschland - Hier ist nichts absetzbar, da Erststudium und weil ich keine vorgeschaltete Ausbildung vorweisen kann, richtig? Ich hatte in den Jahren keine Einnahmen. Juli 2010 - Dezember 2010: Auslandssemester in Australien: Hier habe ich Studiengebühren bezahlt, wovon ich einen Teil mit Bafög begleichen konnte September 2011 - Juli 2012: Double Degree -->, zweiter Bachelor Abschluss: Dies habe ich im Rahmen des Bachelors absolviert, es fielen Studiengebühren an, die ich mit einem Kredit bezahlt habe.

    September 2012 - September 2013: Master im Ausland: Hier habe ich 7500 Pfund Studiengebühren bezahlt, sowie 6297 Pfund Kosten für die Unterkunft gehabt. Teilweise konnte ich die Kosten durch Bafög tragen. Kosten für Flüge, Lehrmittel usw müsst ich hier auch absetzen können? Mein Erstwohnsitz war zu der Zeit bei meinen Eltern.

    Für die vorgeschaltete Ausbildung habe ich die Hoffnung für die Absetzung eigentlich aufgegeben. Hat hier eventuell noch jemand einen Tipp ob hier doch noch was geht? Den Master müsste ich, da dieser als Fortbildung gilt, absetzen können. Hierzu ein paar Fragen:

    - Die Studiengebühren (7500 Pfund) habe ich in Pfund bezahlt. Wie kann ich dies in der Erklärung angeben?
    - Kann ich die 7500 Pfund überhaupt komplett im Jahr 2013 geltend machen, oder geht dies nur anteilig in 2012 und 2013?
    - Wie beweise ich die Gebühren? Ich habe die Studiengebühren zusammen mit den Wohnungskosten in einem Betrag monatlich von meinem britischen Konto bezahlt. Eine großen Anteil davon habe ich im Jahr 2012 schon bezahlt.
    - Sollte ich daher meine Erklärung für 2012 nachreichen und die Studiengebühren komplett dort angeben? Kann man auch die Kosten von 2012 vortragen?

    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe. Den Weg zu einem Steuerberater möchte ich mir erst einmal sparen, da der Rest meiner Steuererklärung fertig ist. Nur zum Studium habe ich offene Fragen.

    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von rStorms; 28.05.2014, 00:07.

    #2
    AW: Erste Steuererklärung nach dem Master

    @ rStorms,

    Zitat: [Den Weg zu einem Steuerberater möchte ich mir erst einmal sparen]


    Hierzu meine Info: im ElsterForum darf eine Steuerberatung nicht angeboten werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung nach dem Master

      Master dürfte schon Fortbildung sein. Entscheidend ist immer das Jahr der Zahlung, beweisen wie üblich mit Rechnung oder Kontoauszug. Ggf. sind also ERklärungen 2012 und 13 abzugeben. Pfund in Kilo, äh Euro umrechnen. Bachelor = Sonderausgaben, da keine Einnahmen geht da nichts.

      Kommentar

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