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    Ratlos.. bräuchte Hilfe

    Hallo Leute.

    Ich weiß nicht so recht, ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es trotzdem :-)

    Ich habe am 14.02.13 geheiratet und war bis zum 25.09.13 in der Steuerklasse 1. Am 25.09.13 hatte ich meine Steuerklasse auf 3 ändern lassen. Mit der Lohnabrechnung für Oktober 13 wurde ich dann mit der Stkl. 3 abgerechnet und alles war i.O. ...

    ... bis zur Abrechnung für den April in diesem Jahr. Ich hatte plötzlich die Stkl. 4 und mir wurden rückwirkend zu März Steuern auf Basis dieser Klasse abgezogen.

    Nun gut. Ich dachte da wird irgendwo ein Fehler sein.

    Beim Finanzamt konnte man sich das nicht erklären. Ich hatte dort nach wie vor die Stkl. 3. Ich ließ mir eine Bestätigung drucken und schickte die meinem Arbeitgeber, mit der bitte, mir die zuviel bezahlten Steuern mit der nächsten Abrechnung auszuzahlen.

    Der schickte mir das hier http://www.directupload.net/file/d/3639/8sotm32u_jpg.htm (bitte in der Adresszeile einfügen - Namen und andere Daten wurden unkenntlich gemacht)

    Ich blicke jetzt überhaupt nicht mehr durch. Was mache ich, wenn mir das Finanzamt am Montag wieder bestätigt, dass kein Fehler vorliegt?

    Ich muss meine Steuererklärung für 2013 noch abgeben und fürchte jetzt, dass ich durch diesen Fehler viel Geld verliere..

    Übrigens habe ich die Änderungsmitteilung der Stkl. 3 als scan, wenn mir das hilft.

    Was sollte ich jetzt eurer Meinung nach tun?

    #2
    AW: Ratlos.. bräuchte Hilfe

    Zitat von juelz47 Beitrag anzeigen
    Ich muss meine Steuererklärung für 2013 noch abgeben und fürchte jetzt, dass ich durch diesen Fehler viel Geld verliere..
    Sollte dadurch zu viel Steuer einbehalten worden sein, dann bekommst Du die grundsätzlich nur durch Abgabe der Steuererklärung wieder.

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      #3
      AW: Ratlos.. bräuchte Hilfe

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Sollte dadurch zu viel Steuer einbehalten worden sein, dann bekommst Du die grundsätzlich nur durch Abgabe der Steuererklärung wieder.
      Diese Vorgehensweise ist mir schon bewusst und ich habe ja auch vor die Steuererklärung abzugeben. Aber der AG legt mir ja ein Meldeverlauf für das Jahr vor, dass es so aussehen lässt, als hätte ich die Stkl. 3 in dem Jahr nicht gehabt. Sprich: Die Daten stimmen nicht überein. Daher die Angst

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        #4
        AW: Ratlos.. bräuchte Hilfe

        Ich muss meine Steuererklärung für 2013 noch abgeben und fürchte jetzt, dass ich durch diesen Fehler viel Geld verliere..
        Ein möglicher Fehler beim Lohnsteuerabzug ab April 2014 (Steuerklasse 4 statt 3) hat zwar zur Folge, dass dir im Moment zu viel Lohnsteuer abgezogen wird, für die Einkommensteuer des Jahres 2013 hat das aber ebenso wenig Auswirkungen wie für die Einkommensteuer des Jahres 2014.

        Steuerklasse 3 setzt im Übrigen voraus, dass der Ehegatte kein Arbeitnehmer etc. ist oder bei ihm die Steuerklasse 5 eingetragen ist, ansonsten wäre Steuerklasse 4 schon richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ratlos.. bräuchte Hilfe

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ein möglicher Fehler beim Lohnsteuerabzug ab April 2014 (Steuerklasse 4 statt 3) hat zwar zur Folge, dass dir im Moment zu viel Lohnsteuer abgezogen wird, für die Einkommensteuer des Jahres 2013 hat das aber ebenso wenig Auswirkungen wie für die Einkommensteuer des Jahres 2014.

          Steuerklasse 3 setzt im Übrigen voraus, dass der Ehegatte kein Arbeitnehmer etc. ist oder bei ihm die Steuerklasse 5 eingetragen ist, ansonsten wäre Steuerklasse 4 schon richtig.
          Genau so ist es. Meine Frau arbeitet nicht und hat die Stkl. 5. Darum geht es aber nicht. Schaut euch doch bitte mal das Bild an. Leider kann ich es hier nicht direkt verlinken.

          http://www.directupload.net/file/d/3639/8sotm32u_jpg.htm

          Ich hatte am 25.09.13 die Stkl. 3 beantragt. Laut dem Meldeverlauf von meinem AG hatte ich aber ab dem 01.10. die Stkl. 1. Meine Abrechnungen wurden ab Oktober 13 bis März 14 mit der Stkl. 3 berechnet.

          Mein AG bekommt die Daten übermittelt. Die Daten sind aber fehlerhaft. Das Finanzamt sieht das Problem nicht. Versteht ihr mich?

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            #6
            AW: Ratlos.. bräuchte Hilfe

            Mein AG bekommt die Daten übermittelt. Die Daten sind aber fehlerhaft. Das Finanzamt sieht das Problem nicht. Versteht ihr mich?
            Das Problem mit der Übermittlung falscher Lohnsteuerdaten sehen wir schon, das kann aber nur das Finanzamt beheben.

            Dieser Fehler hat aber, wie bereits mehrfach gepostet, keine negativen Auswirkungen für deine Einkommensteuerschuld 2013 oder 2014
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Ratlos.. bräuchte Hilfe

              Halo,

              und ob das negative uswirkungen hat.
              Juelz 47 bekommt im Moment auf Grund der falschen Steuerklasse zuviel Lohnsteuer abgezogen. DasGeld fehlt ihm schließlich.
              Da nützt e wenig , wenn er es erst ein Jahr später auf Grund der Steuererklärung zurück bekommt

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Ratlos.. bräuchte Hilfe

                Danke für eure Beiträge. Ich gehe mal morgen wieder zum Finanzamt und versuche das zu klären. Schreib dann hier rein wie es ausgegangen ist.

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                  #9
                  AW: Ratlos.. bräuchte Hilfe

                  Hallo juelz47,

                  dein Finanzamt kann dir deine korrekten ELSTAM Daten bescheinigen.
                  Wenn dein Abeitgeber plötzlich andere Daten hat,muss er nochmal abrufen oder bei Lexware gab es dieses Jahr immense Probleme mit dem ELSTAM-Programm.
                  Auf alle Fälle musst du nicht bis zum Jahresende und der Steuereerklärung warten.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Ratlos ... brauche Hilfe

                    Hallo juezl47,

                    Hhmmm . . .

                    Neben vielem Anderem ist positiv an Ihrer Heirat, dass Sie nun für das gesamte Jahr 2013 Zusammenveranlagung wählen können. Eine rasche Einkommensteuererklärung 2013 würde schon mal schnelles Geld bringen

                    Der Meldelauf zur elektronischen Lohnsteuerkarte 2014 sieht nicht gut aus:
                    Ad 1: Er stammt von DATEV, - die sind eher . . . genau.
                    Ad 2: Wieso wurde erst ab 03.2014 Ihre Steuervorauszahlung neu mit St.-Kl 4 berechnet?
                    Ad 3: Rechnen Sie damit, dass auch 01. - 02.2014 neu mit St.-Kl 1 berechnet wird

                    Aus den häufig gestellte Fragen zu ELStAM (FAQ):
                    Ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob die ELStAM korrekt sind?
                    Nein, der Arbeitgeber ist an die mitgeteilten ELStAM gebunden. Sollten die ELStAM unzutreffend sein, können diese nur auf Antrag des Arbeitnehmers durch das Finanzamt geändert werden.
                    ( https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034900 )
                    ABER: Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie sowohl die Änderungsmitteilung auf die St.-Kl 3, als auch einen Ausdruck Ihres Finanzamtes über die korrekten EStAM in Händen

                    Auf die Anzeigepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt nach § 41c Abs. 4 EStG wird hingewiesen.
                    Dort lesen wir:
                    Der Arbeitgeber hat die Fälle, in denen er die Lohnsteuer [. . . ] nicht nachträglich einbehalten kann, weil
                    [. . .]
                    2. der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres bereits die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt [. . .] hat,
                    dem Betriebsstättenfinanzamt unverzüglich anzuzeigen. 2Das Finanzamt hat die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nachzufordern, wenn der nachzufordernde Betrag 10 Euro übersteigt.
                    Spätestens mit dieser Anzeige werden beim Finanzamt die Alarmglocken läuten:

                    Ad 4: Rückwirkend für 10. - 12.2013 können Sie nicht mehr mit St.-Kl 1 abgerechnet werden, weil Sie bis zum 28.02.2014 den Ausdruck Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013 in Händen halten. Nun muss das Finanzamt Ihres Arbeitgebers die zu wenig gezahlten Steuern bei Ihnen unmittelbar einfordern

                    Wieder aus den häufig gestellte Fragen zu ELStAM (FAQ):
                    Wie ist zu verfahren, wenn dem Arbeitgeber unzutreffende Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers übermittelt werden, die auf unzutreffenden Meldedaten beruhen (zum Beispiel Heirat, [. . .]), auf die das Finanzamt nur einen lesenden Zugriff hat?
                    Das Finanzamt stellt in diesem Fall eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus und
                    sperrt den Arbeitgeberabruf für den betroffenen Arbeitnehmer (sogenannte Vollsperrung).
                    Nach einer Bereinigung der Meldedaten durch die Meldebehörde wird die Vollsperrung durch das Finanzamt aufgehoben und dem Arbeitgeber werden die zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch zum Abruf bereitgestellt, die er dann auch anzuwenden hat.

                    Ihr Gespräch mit dem Finanzamt sollten Sie auch mit dem ElsterAnsprechPartner Ihres Finanzamtes führen, denn Ihre Konstellation ist . . . interessant.

                    In der Hoffnung, hier weiteres zu lesen
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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