AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung
Hallo dubucat,
im Bescheid müsstest du doch sehen, wieviel Werbungskosten berücksichtigt wurden. Wenn man keine geltend macht, berücksichtigt das Finanzamt automatisch 1000 Euro. Kommt man mit seinen tatsächlichen Werbungskosten über 1000 Euro, muss man diese nachweisen.
Du schreibst von Büchern und Kursen zur Prüfungsvorbereitung, dass müsste dann alles im Januar 2013 passiert sein, sollten es Kosten aus dem Vorjahr sein, gehören diese in die Steuererklärung 2012.
Überprüfe das mal, wenn alles unter 1000 Euro bleibt, kann sich deine Tochter den Einspruch sparen es würde am Ergebnis nichts ändern.
Tschüß
Hallo dubucat,
im Bescheid müsstest du doch sehen, wieviel Werbungskosten berücksichtigt wurden. Wenn man keine geltend macht, berücksichtigt das Finanzamt automatisch 1000 Euro. Kommt man mit seinen tatsächlichen Werbungskosten über 1000 Euro, muss man diese nachweisen.
Du schreibst von Büchern und Kursen zur Prüfungsvorbereitung, dass müsste dann alles im Januar 2013 passiert sein, sollten es Kosten aus dem Vorjahr sein, gehören diese in die Steuererklärung 2012.
Überprüfe das mal, wenn alles unter 1000 Euro bleibt, kann sich deine Tochter den Einspruch sparen es würde am Ergebnis nichts ändern.
Tschüß
Kommentar