Hallo liebe Forengemeinschaft,
ich habe mich heute mit den neuem Umsatzsteuergesetz für Baugewerbe beschäftigt.
Nun bin ich etwas verunsichert da Bauträger rückwirkend bis 2010 eine berichtigte USt-Anmeldung abgeben können unter Bezug der Nichtbeanstandungsregelung.
Es wurden immer Netto-Rechnungen gestellt, nach neuer Rechtslage müssten diese nun brutto sein. Der Unternehmer ist seit 2013 insolvent.
Kann dieser jetzt in der Insolvenz davon Gebrauch machen? Da sicher viele Handwerker dieses Problem haben, würde ich mich über Erfahrungsaustausch mit anderen freuen.
ich habe mich heute mit den neuem Umsatzsteuergesetz für Baugewerbe beschäftigt.
Nun bin ich etwas verunsichert da Bauträger rückwirkend bis 2010 eine berichtigte USt-Anmeldung abgeben können unter Bezug der Nichtbeanstandungsregelung.
Es wurden immer Netto-Rechnungen gestellt, nach neuer Rechtslage müssten diese nun brutto sein. Der Unternehmer ist seit 2013 insolvent.
Kann dieser jetzt in der Insolvenz davon Gebrauch machen? Da sicher viele Handwerker dieses Problem haben, würde ich mich über Erfahrungsaustausch mit anderen freuen.
Kommentar