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Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigkeit

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    Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigkeit

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich bei euch zu nachfolgender Situation informieren.

    Folgendes:

    In 2011 habe ich mein Studium (davor Berufsausbildung) im August beendet. Von Jan-März ein 400 € Job, von April bis August Bachelor-Thesis im Unternehmen, mit ebenfalls 400€. Danach war ich 2 Monate reisen. Im November habe ich dann mit dem Arbeiten begonnen.

    Eine Bekannte, der ich dies geschildert habe, sagte, ich könne kein Verlustvortrag der Studienausgaben in das nächste Jahr machen, aufgrund des in dem Jahr bereits stattgefundenen Einkommens. Laut ihr könne ich nur die Lohnsteuer zurück erhalten die ich in den zwei Monaten gezahlt habe. Ich dachte die Aufwendungen für das Studium könnte ich ebenfalls komplett ansetzen und als Verlustvortrag in das nächste Jahr nehmen. Da gab es Studiengebühren, der Zweitwohnsitz mit allem was daran hängt, Umzüge,...

    Wie sieht ihr das?

    Danke & Gruß

    Tobias

    #2
    AW: Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigke

    Hallo delatobi,

    hast du schon mal die Suchfunktion benutzt ? Die Eingabe von Student und Verlustvortrag bringt viele Treffer zum gleichen Sachverhalt mit umfangreichen Informationen und dürfte alle deine Fragen beantworten.

    Tschüß


    P.S. In diesem Forum suchen eigentlich Arbeitgeber nach Lösungen bei Problemen mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung !

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      #3
      AW: Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigke

      Bitte beachten: ElsterLohn richtet sich an Arbeitgeber, die ihren Angestellten eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellenn wollen. Die Frage ist hier also völlig offtopic.

      Ansonsten kann ein Verlust auch vorgetragen werden, wenn Einkünfte vorlagen. Natürlich nur dann, wenn es auch einen Verlust gab. Nämlich wenn die Werbungskosten höher als das Einkommen waren.

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        #4
        AW: Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigke

        Danke für die Antworten. Zu meiner Situation (also Studium und Arbeit im gleichen Jahr in dieser Konstellation) habe ich mit der Suchfunktion nicht exakt den gleichen Fall gefunden, sonst hätte ich kein neuen Topic eröffnet.

        Ich sehe es so: die Lohnsteuer, welche ich von Nov - Dez gezahlt habe, bekomme ich komplett heraus ohne dass ich hier das Studium mit einfließen lassen müsste, da ich unter dem Freibetrag lag. Mehr als die Lohnsteuer der zwei Monate kann ich in dem Kalenderjahr 2011 nicht zurück bekommen, deshalb verstand ich es so, dass ich die Werbungskosten des Studiums als Verlustvortrag in das nächste Jahr nehmen kann, wo deutlich mehr Lohnsteuer anfiel.

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          #5
          AW: Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigke

          NOCHMAL: Stelle Deine Frage bitte im passenden Unterforum.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigke

            Aufgrund der fehlenden Berechtigung - kann jemand dieses Thema in das passende Unterforum schieben?

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              #7
              AW: Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigke

              Zitat von delatobi Beitrag anzeigen
              Ich sehe es so: die Lohnsteuer, welche ich von Nov - Dez gezahlt habe, bekomme ich komplett heraus ohne dass ich hier das Studium mit einfließen lassen müsste, da ich unter dem Freibetrag lag. Mehr als die Lohnsteuer der zwei Monate kann ich in dem Kalenderjahr 2011 nicht zurück bekommen, deshalb verstand ich es so, dass ich die Werbungskosten des Studiums als Verlustvortrag in das nächste Jahr nehmen kann, wo deutlich mehr Lohnsteuer anfiel.
              Letzteres ist leider ein ziemlicher Trugschluss. Wenn die beiden Monatsgehältern unter dem Grundfreibetrag liegen, gibt es alle Steuern zurück. Das heißt aber nicht, dass man deswegen wirkungslos verpuffende Werbungskosten (weniger als Null Steuern geht nun mal nicht) ins nächste Jahr mitnehmen kann. Ein Verlust ist nunmal Einkommen minus Werbungskosten kleiner Null.

              PS: I.A. findet hier keine aktive Moderation wie Verschieben in passende Unterforen statt. Es bleibt also nichts anderes übrig, wenn noch Fragen offen sind (!), diese im passenden Unterforum zu stellen. Wobei man eigentlich feststellen muss, dass das Ganze kein elsterspezifisches Thema ist.
              Zuletzt geändert von neysee; 25.06.2014, 12:03.

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                #8
                AW: Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigke

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Ein Verlust ist nunmal Einkommen minus Werbungskosten kleiner Null.
                Einnahmen minus Werbungskosten. B-)

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag vom Studium ins nächste Jahr trotz 2 monatiger beruflicher Tätigke

                  Hallo,

                  @Cobblebox

                  noch genauer: laut Berechnung EF

                  negativ "Gesamtbetrag der Einkünfte" :-)

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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