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Übungsleiterpauschale

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    wenn er Rechnung schreibt ist er schon selbständig, also Anlage S

    Zeile 4 Gewinn = der 2.400 Euro übersteigende Betrag

    Zeile 36 Gewinnermittlung. Gesamteinnahmen eintragen - 2.400 = Gewinn.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    ob Anlage N, G oder S, weiss hier niemand.

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  • mast.229
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    Hallo Stiller, danke für die Info. Nun weiß ich nicht ob ich dich richtig verstanden habe.
    Leider haben wir keine Ausgaben die wir den Einnahmen gegenrechnen könnten.
    Also muss ich bei der ESt-Erklärung den vollen Betrag angeben, oder?
    Nun weiß ich eben leider nicht wo. Die einen sagen bei Anlage S (aber er ist ja nicht selbstständig)
    und andere sagen wiederum bei Anlange N. :-(

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  • stiller
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    Hilfbereite Steuerberater findest Du auch im Internet.

    Die Pauschale suggeriert, ich habe bis Pauschale Einnahmen und pauschaliert auch Ausgaben!
    Mehr Einnahmen als Pauschale bedeutet: Einnahmen versteuern. Wer mehr Werbungskosten hat als mit der Pauschale, muss sie nachweisen.

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  • mast.229
    antwortet
    AW: Übungsleiterpauschale

    Die Übungspauschale für das Jahr 2013 betrug 2400€ (in meinem fall relevant für mich) und bei google habe ich bereits gesucht aber leider nichts finden können.
    daher wende ich mich hier an das forum, in der hoffnung, nette und hilfsbereite menschen zu finden.

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Übungsleiterpauschale

    Zitat von mast.229 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Übungsleiterpauschale. Mein Mann arbeitet Sesional als Skilehrer. Nun hat er die Pauschale von 2400€ überschritten, so dass ich diese in der Steuererklärung angeben muss. Aber ich weiß eben leider nicht wo und ob nun der gesamte Betrag oder nur der zu versteuernde Betrag eingetragen werden muss.

    Für seine Nebentätigkeit hat er der Skischule immer Rechnungen gestellt und dabei die Umsatzsteuer unberüht gelassen.

    Zudem floss das Geld nicht auf sein Konto sondern auf das seines Vaters, was aber m. E. ja dennoch bei der ESt-Erklärung angeben werden muss.

    Vielleicht habt jemand einen Tip für mich.

    Herzlichen Dank

    Hier gibt es Infos, bei Google eingeben und lesen:

    Übungsleiterpauschale 2100 Euro überschritten - was passiert

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  • mast.229
    hat ein Thema erstellt Übungsleiterpauschale.

    Übungsleiterpauschale

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Übungsleiterpauschale. Mein Mann arbeitet Sesional als Skilehrer. Nun hat er die Pauschale von 2400€ überschritten, so dass ich diese in der Steuererklärung angeben muss. Aber ich weiß eben leider nicht wo und ob nun der gesamte Betrag oder nur der zu versteuernde Betrag eingetragen werden muss.

    Für seine Nebentätigkeit hat er der Skischule immer Rechnungen gestellt und dabei die Umsatzsteuer unberüht gelassen.

    Zudem floss das Geld nicht auf sein Konto sondern auf das seines Vaters, was aber m. E. ja dennoch bei der ESt-Erklärung angeben werden muss.

    Vielleicht habt jemand einen Tip für mich.

    Herzlichen Dank
    Zuletzt geändert von mast.229; 04.07.2014, 12:25.
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