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Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

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    Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

    Moin,

    vielleicht kann uns hier jemand Auskunft geben. Nach dem meine Freundin vor zwei Wochen ihre erste Steuererklärung (2011-2013) abgegeben hat, will ich nun möglichst schnell nachziehen. Aktuell warte ich noch auf Beitragsnachweise einiger Versicherungen.
    Meine Freundin hat beim Einreichen diese "Mix-Version" gewählt, bei der man die Steuererklärung online macht und die Anlagen per Post hinterher sendet. Der DIN A4 Umschlag mit den Anlagen war aufgrund der zahlreichen Nachweise (Beitragsbestätigungen, Rechnungen, etc.) ziemlich dick. Nun hat sie jedoch gehört, dass die Nachweise gar nicht nötig gewesen wären, sondern dass sie lediglich die Anlagen hätte ausfüllen müssen. Das Finanzamt kontrolliert diese dann und fragt gegebenfalls nach Nachweisen, falls einige Zahlen ungewöhnlich scheinen.
    Ich weiß zwar aus den Medien, dass die Steuererklärungen nur Stichpunktartig tiefergehend kontrolliert werden (aufgrund des Aufwandes), aber dass man komplett auf Nachweise verzichten darf, kann ich mir kaum vorstellen.
    Leider finde ich bei den FAQ oder bei ELIAS, noch per Google hierzu vernünftige Infos. Kann mir jemand was genaues dazu sagen? Falls man tatsächlich auf die Nachweise verzichten könnte, würde das mein Einreichen enorm beschleunigen.

    Danke

    #2
    AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

    hier ganz unten ist ein Merkblatt, welche Belege noch eingereicht werden müssen.

    https://www.elster.de/elfo_home.php

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      #3
      AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

      Klasse, vielen Dank für die rasche Antwort! :-)

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        #4
        AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        hier ganz unten ist ein Merkblatt, welche Belege noch eingereicht werden müssen.

        https://www.elster.de/elfo_home.php
        Ich kann auf diese Seite nicht Genaues erkennen.

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          #5
          AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

          Zitat von Balancetisten Beitrag anzeigen
          Ich kann auf diese Seite nicht Genaues erkennen.
          Hallo,
          ganz unten, heißt "Belegvorlage ab Veranlagungszeitraum 2011"

          https://www.elster.de/anwenderforum/...sichts-PDF.pdf
          Gruß, Basteltyp

          ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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            #6
            AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

            Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
            Hallo,
            ganz unten, heißt "Belegvorlage ab Veranlagungszeitraum 2011"

            https://www.elster.de/anwenderforum/...sichts-PDF.pdf
            Insgesamt finde ich das eine interessante Frage, denn scheinbar agieren die FA hier sehr unterschiedlich. Vielleicht kennen sie das Merkblatt nicht oder ignorieren es oder...

            Das für mich zuständige FA Nürnberg fordert nämlich grundsätzlich ALLE Nachweise an. Erst kürzlich wieder "sämtliche Nachweise für Arbeitsmittel, Berufskleidung, Telekommunikation, Fachliteratur, Zeitschriften, Berufsverband, Berufsrechtsschutzversicherung, Berufshaftplichtversicherung, Arbeitszimmer, Fahrtkosten,..."

            Elstern macht unter diesen Bedingungen für Privatpersonen - zumindest bei meinem FA - keinerlei Es erscheint einem zumindest so, als gäbe es eine Anweisung, Elster Erklärungen nicht zu akzeptieren und pauschal alle Belege anzufordern.

            Die Erfahrungen der anderen Foristen würde mich interessieren. Dann ziehe ich vielleicht einfach um ;-)

            Danke&Nixfürungut

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              #7
              AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

              Das Problem liegt vermutlich nicht beim FA sondern in Deinem Fall begründet.

              Das FA kann stets Belege nachfordern und wird dies bei der Bearbeitung von komplexen Fällen mit hoher steuerlicher Auswirkung auch tun. Das steht ja auch schon im Merkblatt, dass das FA jederzeit Belege anfordern kann.

              Für die große Masse der Fälle ist das mit der grundsätzlich reduzierten Belegvorlage trotzdem eine wesentliche Erleichterung.

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                #8
                AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

                Mein Fall ist keinesfalls komplex, Angestellter ohne weitere Einkunftsquellen. Die Anforderung von ALLEN Belegen kommt - bis auf wenige Ausnahmen - jährlich. Die Ausnahmen lagen mit Sicherheit an der Bearbeiterin. Also m.E. schon mit System. Vielleicht auch nur um Zeit für die Bearbeitung zu gewinnen. Insgesamt ändert sich bei mir von Jahr zu Jahr nämlich nicht viel...

                Natürlich können Belege angefordert werden. Wenn das aber pauschal und immer wieder für alle Belege gilt, erschließt sich mir der Sinn von ELSTER nicht ;-)

                Vielleicht kommt ja bald die Funktion, die Belege online als Scan anzufügen?

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                  #9
                  AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

                  Ich muss noch mal das "Das Problem liegt vermutlich nicht beim FA sondern in Deinem Fall begründet." unterstützen. Hat das Finanzamt in den letzten Jahren vielleicht immer bei Dir Einiges nicht anerkennen können, so dass es glaubt, Dir weiterhin genauer auf die Finger schauen zu müssen ?

                  Mich irritiert z.B. bei der Aufstellung der angeforderten Belege der Punkt "Berufskleidung", denn aus dem Zusammenhang mit den anderen Belegen heraus tippe ich, dass bei Deinem Beruf sog. "typische Berufskleidung" gar nicht vorliegt, sondern nicht abzugsfähige bürgerliche Kleidung. Ist nur so ein spekulatives Gefühl.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Ich muss noch mal das "Das Problem liegt vermutlich nicht beim FA sondern in Deinem Fall begründet." unterstützen. Hat das Finanzamt in den letzten Jahren vielleicht immer bei Dir Einiges nicht anerkennen können, so dass es glaubt, Dir weiterhin genauer auf die Finger schauen zu müssen ?

                    Mich irritiert z.B. bei der Aufstellung der angeforderten Belege der Punkt "Berufskleidung", denn aus dem Zusammenhang mit den anderen Belegen heraus tippe ich, dass bei Deinem Beruf sog. "typische Berufskleidung" gar nicht vorliegt, sondern nicht abzugsfähige bürgerliche Kleidung. Ist nur so ein spekulatives Gefühl.
                    Sehe ich genauso.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

                      Zitat von Clubberer Beitrag anzeigen
                      Mein Fall ist keinesfalls komplex, Angestellter ohne weitere Einkunftsquellen
                      Die Ausgabenseite hat sich aber nicht so simpel angehört:

                      Zitat von Clubberer Beitrag anzeigen
                      Arbeitsmittel, Berufskleidung, Telekommunikation, Fachliteratur, Zeitschriften, Berufsverband, Berufsrechtsschutzversicherung, Berufshaftplichtversicherung, Arbeitszimmer, Fahrtkosten,...
                      Außerdem:

                      Zitat von Clubberer Beitrag anzeigen
                      Dann ziehe ich vielleicht einfach um ;-)
                      Was ist dann mit dem Glubb?

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                        #12
                        AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Ich muss noch mal das "Das Problem liegt vermutlich nicht beim FA sondern in Deinem Fall begründet." unterstützen. Hat das Finanzamt in den letzten Jahren vielleicht immer bei Dir Einiges nicht anerkennen können, so dass es glaubt, Dir weiterhin genauer auf die Finger schauen zu müssen ?
                        Diese Vermutung kann ich nicht teilen. Mir wurden auch schon lt. Merkblatt bei Elsterübermittlung nicht notwendige Belege bei den Werbungskosten gestrichen (konkret Beiträge zu Berufsverbänden, die in seit Jahren üblicher Höhe lagen). Nicht angefordert, einfach gestrichen, Beiträge konnten ohne Beleg nicht anerkannt werden bei den Erläuterungen. Ohne irgendeine Vorgeschichte, dass ich vorher versucht hätte, falsche Dinge zu erklären. Der Einspruch mit Nachreichen der Belege war natürlich erfolgreich, nervig ist es trotzdem, dass man für solch einen Blödsinn Zeit opfern muss.

                        Leider folgt die Realität nicht immer der Theorie.

                        Im aktuellen VZ wurden mir Riester und Rürup gestrichen, da die elektronischen Daten der Verträge von beiden (nicht identischen) Versicheren angeblich nicht vorliegen. Nur verlangt das EStG nur die Zustimmung zur elektronischen Übermittlung (was auch sonst, wie kann ich beeinflussen, ob mein Versicherer auch übermittelt, abgesehen davon, dass beide behaupten, es getan zu haben und ich nicht glaube, dass beide unabhängig voneinander lügen). Also der nächste Einspruch.

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                          #13
                          AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

                          Das ist der Unterscheid zwischen der ELSTER-Theorie und der Bearbeitungs-Praxis in den Finanzämtern.
                          Manche Bearbeiter sind halt noch so vermessen und halten sich bei der Bearbeitung einer Steuererklärung an das Steuergesetz und dieses fordert einen Nachweis für Aufwendungen.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                            #14
                            AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

                            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                            Das ist der Unterscheid zwischen der ELSTER-Theorie und der Bearbeitungs-Praxis in den Finanzämtern.
                            Manche Bearbeiter sind halt noch so vermessen und halten sich bei der Bearbeitung einer Steuererklärung an das Steuergesetz und dieses fordert einen Nachweis für Aufwendungen.
                            Meiner Erfahrung ist eher, dass es einen großen Teil von Beamten gibt, die von Elster keinen blassen Schimmer haben und die Vorgaben bzgl. Belegen gar nicht kennen. Ein anderer Teil kennt anscheinend noch nicht einmal einschlägige BMF-Schreiben, und noch ein anderer Teil hat noch nicht begriffen, dass ein Beamter nur dann etwas werden kann und ein angenehmes Leben hat, wenn er tut, was sein Dienstherr will, und wenn der sagt, die Erde ist eine Scheibe, ist sie eine. Nicht zufällig wurden in Hessen ja schon an Beamte Jagdscheine verteilt.

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                              #15
                              AW: Nachweise brauchen Online nicht eingereicht zu werden?

                              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                              Meiner Erfahrung ist eher, dass es einen großen Teil von Beamten gibt, [...] und die Vorgaben bzgl. Belegen gar nicht kennen. [...]
                              Es gibt keine Vorgaben bezügl. der Belege, sondern nur eine Empfehlung.

                              Ich zitiere aus der ELSTER-Website:
                              "Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2003 über ELSTER ist die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich;"
                              Mfg

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