Unterhalt an Angehörge

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • prie54
    Neuer Benutzer
    • 05.05.2007
    • 13

    #1

    Unterhalt an Angehörge

    Hallo,
    mein Sohn studiert, wohnt noch bei uns und hat in 2013 selbst nur geringe Einkünfte aus Aushilfstätigkeit i.H. von ca. EUR 1780 brutto bzw. EUR 1560 netto und Zinsen über EUR 200 erzielt.
    Einmal unterstellt ich habe meinen Sohn mit EUR 8000 unterstützt, welchen Betrag kann ich dann gegenüber dem Finanzamt absetzen?

    Grüsse von Peter
  • stiller
    Neuer Benutzer
    • 18.07.2008
    • 6439

    #2
    AW: Unterhalt an Angehörge

    Er müsste eine eigene Steuerklärung abgeben:
    1780 + 200 + 8000 Einnahmen und könnte ev. Ausgaben abziehen.

    Näheres erklärt ein Steuerbater, nicht das Forum.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3023

      #3
      AW: Unterhalt an Angehörge

      Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)
      Kuckst du § 33 a Absatz 1 EStG.

      Die erste Frage lautet jedoch, wie alt ist dein Sohn. Sofern er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hast du grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. In diesem Fall können keine Unterstützungsleistungen anerkannt werden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • prie54
        Neuer Benutzer
        • 05.05.2007
        • 13

        #4
        AW: Unterhalt an Angehörge

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)
        Kuckst du § 33 a Absatz 1 EStG.

        Die erste Frage lautet jedoch, wie alt ist dein Sohn. Sofern er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hast du grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag. In diesem Fall können keine Unterstützungsleistungen anerkannt werden.
        Er ist über 25 Jahre - Kindergeld bekommen wir keines mehr!

        Kommentar

        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          AW: Unterhalt an Angehörge

          Du kannst die 8.000 ansetzen. Eigene Einkünfte werden teilweise angerechnet. Gib einfach alles so in der Anlage Unterhalt an.

          Kommentar

          • prie54
            Neuer Benutzer
            • 05.05.2007
            • 13

            #6
            AW: Unterhalt an Angehörge

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Näheres erklärt ein Steuerbater, nicht das Forum.
            Nein - den Steuerberater werde ich nicht fragen - ich denke das Finanzamt erteilt mir auch die Auskunft!

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45962

              #7
              AW: Unterhalt an Angehörge

              Das eigene Geldvermögen der unterstützten Person darf 15.500,00 € nicht übersteigen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Sabre
                Neuer Benutzer
                • 24.02.2010
                • 1281

                #8
                AW: Unterhalt an Angehörge

                Zitat von prie54 Beitrag anzeigen
                Nein - den Steuerberater werde ich nicht fragen - ich denke das Finanzamt erteilt mir auch die Auskunft!
                Das Finanzamt darf aber keine Steuerberatung vornehmen.
                Mehr als "das muss in die Anlage Unterhalt" dürfen die auch nicht sagen.

                In den Anleitungen bzw. Hinweisen zu den jeweiligen Anlagen steht auch meistens drin, was erlaubt ist und was nicht. Ansonsten wurde ja schon der zutreffende § des Einkommensteuergesetzes hier genannt.

                Kommentar

                Lädt...