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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Ich habe bei der Erklärung keine Angaben zu einem Verlust o.ä. gemacht, in der Berechnung taucht aber ein Verlustvortrag auf.
    Woran kann das liegen?
    Und ist es richtig, dass meine Steuervorauszahlungen von der berechneten Steuerschuld abgezogen werden müssen?
    Danke für Antworten!

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Zitat von Frage66 Beitrag anzeigen
    Ich habe bei der Erklärung keine Angaben zu einem Verlust o.ä. gemacht, in der Berechnung taucht aber ein Verlustvortrag auf.
    Woran kann das liegen?
    Und ist es richtig, dass meine Steuervorauszahlungen von der berechneten Steuerschuld abgezogen werden müssen?
    Danke für Antworten!
    Möglicherweise hast Du wirklich einen vortragbaren Verlust.

    Die Vorauszahlungen musst Du von der Steuerschuld selbst abziehen (bei EF), deshalb habe ich die Fragen verschoben.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verlustvortrag

      Hallo,

      >>>Ich habe bei der Erklärung keine Angaben zu einem Verlust o.ä. gemacht, in der Berechnung taucht aber ein Verlustvortrag auf.
      Woran kann das liegen?

      Das dürfte wohl daran liegen, dass du einen Verlustvortrag hattest, die Verrechnung braucht man dann nicht zu beantragen (kann man auch gar nicht - mit Ausnahme der Altverlustverrechnung bei Kapitalerträgen).
      Um was für einen Verlustvortrag geht es denn überhaupt?


      >>>Und ist es richtig, dass meine Steuervorauszahlungen von der berechneten Steuerschuld abgezogen werden müssen?

      Ja, das ist richtig. Im Bescheid wird immer die gesamte Steuer berechnet. Und davon gehen dann die Vorauszahlungen ab (etwa die Lohnsteuer, oder extra gezahlte Vorauszahlungen), unterm Strich bleibt die restliche Nachzahlung oder eine Erstattung.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Verlustvortrag

        Ich habe auch eine Frage zum Thema Verlustvortrag:
        Ich habe in den Jahren 2011 und 2012 eine Steuererklärung gemacht und es wurde auch im Besteid bestätigt, dass ich mehr kosten als Einkommen hatte. Denn in dieser Zeit war ich Student im Master mit wenig Einkommen und alle Weiterbildungskosten wurden angerechnet. Ich dachte in den Folgejahren wird der Verlust automatisch vorgetragen. Wurde aber nicht gemacht. Mangels Inforamtionen habe ich bis jetzt nichts unternommen.
        Meine Frage ist, ob ich nun ein Verlustvortrag habe und wenn ja wie kann ich das rückwirkend beantragen?

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          #5
          AW: Verlustvortrag

          Hast Du einen Bescheid über die Feststellung eines gesonderten Verlustvortrages?

          wenn nein, ruf beim Finanzamt an und beantrage dieses.

          Hattest du überhaupt einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte (nicht: zu versteuerndes Einkommen!!!)?

          Wenn nein, dann nicht anrufen.

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