Hallo, ich sitze gerade an meiner Ersten Umsatzsteuervoranmeldung. Jetzt habe ich gelesen, dass man in Z. 60 eine Pauschale für die Voranmeldung eintragen kann, wenn die Voraussetzungen der §§ 69 und 70 UStDV gegeben sind. Das ist bei mir der Fall, demnach kann ich als Freiberuflerin (Anwältin) eine Pauschale von 1,5% des Nettoumsatzes angeben. Was heißt das genau mit der Pauschale. Wird diese vom Übertrag (Z.45 im Formular) abgezogen? Sollte ich die Pauschale geltend machen oder lieber Z. 60 frei lassen und nur den Steuerübertrag und Z. 55 für die bereits bezahlten Mehrwertsteuer angeben? Schließen sich Z. 55 und Z. 60 aus oder können beide parallel geltend gemacht werden? Bin dankbar über jeden Tipp. Muss das ganze bis heute Abend ja schicken. Kann mir jemand auch sagen, bis wann der Betrag an das Finanzamt überwiesen werden muss? Auch über hilfreiche Literaturempfehlung wäre ich sehr dankbar.LG christin30
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Umsatzsteuervoranmeldung Vorsteuer nach Durchschnittssätzen
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung Vorsteuer nach Durchschnittssätzen
Hallo christin30,
also wenn du Vorsteuer nach Durchschnittssätzen Zeile 60 Kennziffer 63 geltend machen willst, schließt das natürlich den Vorsteuerabzug in Zeile 55 Kennziffer 66 aus.
Außerdem solltest du das dem Finanzamt anzeigen.
Ich empfehle entweder einen Steuerberater hinzuzuziehen oder den Ansprechpartner für Existenzgründer an deinem Finanzamt zu befragen.
Gerade im Umsatzsteuerrecht gibt es viele "Fettnäpfchen" in die man treten kann.
Tschüß
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung Vorsteuer nach Durchschnittssätzen
Zitat von christin30 Beitrag anzeigenKann mir jemand auch sagen, bis wann der Betrag an das Finanzamt überwiesen werden muss?
Ich empfehle dringend (!) einen Steuerberater.Mfg
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