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Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

    Hallo,

    Wir haben ein Photovoltaik Anlage, und sollen jetzt eine Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer machen.
    Haben uns schon bei Elster angemeldet und dann gehts auch schon los.
    Wo trage ich was ein?
    Gibt es eventuell ein Formular zum Ausfüllen das ich in Papierform abgeben kann?
    Weil bei der Onlineversion von Elster steigen wir nicht durch.


    mfG

    #2
    AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

    Formulare in ausfüllbarer "Papier"form gibt es hier:

    https://www.formulare-bfinv.de/

    Grundsätzlich sind sie bei Einkünften aus Gewerbebetrieb aber zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.

    Eine einheitliche und gesonderte Feststellung ist nur in Elsteronline möglich, nicht in Elsterformular.

    Die Anlage gehört mehreren Beteiligten, die nicht miteinander verheiratet sind?

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      #3
      AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

      Doch sind wir.
      Okay schauen wir uns mal an.
      Dann müssen wir uns da wohl durchforsten, aber erstmal danke für den Link mit dem Formular.

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        #4
        AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

        [QUOTE=khne1901;179235]Doch sind wir.
        QUOTE]

        verheiratet?

        Dann braucht man auch keine Feststellungserklärung, dann reicht die Umsatzsteuer.

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          #5
          AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

          Ja sind Verheiratet.
          Steht so auf dem schreiben vom Finanzamt :

          Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

          Kommentar


            #6
            AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

            Uns Sie leben nicht dauernd getrennt?

            Dann ist das ein Fall von geringer Bedeutung, § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO. Feststellung nicht erforderlich. USt können Sie auch über Elsterformular machen. Anlage G und Gewinnermittlung zur Einkommensteuer reichen.

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              #7
              AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

              Zitat von khne1901 Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Wir haben ein Photovoltaik Anlage, und sollen jetzt eine Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer machen.
              Haben uns schon bei Elster angemeldet und dann gehts auch schon los.
              Wo trage ich was ein?
              Gibt es eventuell ein Formular zum Ausfüllen das ich in Papierform abgeben kann?
              Weil bei der Onlineversion von Elster steigen wir nicht durch.


              mfG
              Formulare gibt es hier:

              https://www.formulare-bfinv.de/ffw/a...o?id=034038_13


              http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...au&c=n&d=x&t=x


              http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...au&c=n&d=x&t=x

              - - - Aktualisiert - - -

              Tipp für Elster Formular:

              https://www.elster.de/elfo_down.php

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                #8
                AW: Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte und Umsatzsteuer

                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Uns Sie leben nicht dauernd getrennt?

                Dann ist das ein Fall von geringer Bedeutung, § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO. Feststellung nicht erforderlich. USt können Sie auch über Elsterformular machen. Anlage G und Gewinnermittlung zur Einkommensteuer reichen.
                Ja nicht getrennt lebend.
                Das haben wir ja auch schon gemacht über Anlage G eingereicht das würde aber wohl nicht reichen

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