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    Hilfe bei diversen Themen

    Hallo zusammen,
    ich benötige bei meiner Steuererklärung einige kleine Hilfestellungen. Vielleicht habt Ihr einen Rat für mich.

    1. Ich habe ein Firmenauto welches ich mit der 1%-Regel versteure. Welche Fahrten kann ich absetzen. Ich bin täglich in ganz Deutschland unterwegs. Muss aber dazu sagen die Firma zahlt den Sprit.

    2. Home-Office wie setze ich ein Büro das ich zu Hause habe in der Steuererklärung an? Unter welchem Punkt und mit welchem Nachweis (Foto, QM, Mietauszug)

    3. Internet & Handykosten kann ich wie geltend machen? Muss ich dazu auch als Beispiel eine Handyrechnung anfügen oder kann das Pauschal abgesetzt werden?

    Danke für eure Hilfe.

    Lieben Gruss

    #2
    AW: Hilfe bei diversen Themen

    zu 1) Gar Keine. Schließlich hast du keine Aufwendungen, da die Firma alles zahlt. Anders wäre es wenn das KFZ neben der 1%-Regelung noch mit der 0,03%-Regelung versteuert wird.

    zu 2) Unter Werbungskosten auf der Anlage N, falls die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Es darf in der Firma kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen). Die Nachweise sollten beim erstmaligen Vorliegen der Steuererklärung beigefügt werden. Was der Sachbearbeiter genau sehen will, ist wohl einzellfallabhängig.

    zu 3) Wird das Handy denn beruflich genutzt? wenn ja, dann 20% des Rechnungsbetrags, maximal aber 20 Euro im Monat. Siehe R 9.1 Abs. 5 LStR.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 18.07.2014, 16:40.
    Mfg

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      #3
      AW: Hilfe bei diversen Themen

      zu 1. Ja ich muss auch noch den Anteil von zu Hause bis zur 1. Arbeitsstätte versteuern. Diesen Anteil kann ich mir doch wieder zurückholen?

      3. Ja das Handy und Internet werden von zu Hause beruflich benutzt.

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        #4
        AW: Hilfe bei diversen Themen

        Zitat von sambooca Beitrag anzeigen
        zu 1. Ja ich muss auch noch den Anteil von zu Hause bis zur 1. Arbeitsstätte versteuern. Diesen Anteil kann ich mir doch wieder zurückholen?
        Anlage N: "Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte".
        Mfg

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          #5
          AW: Hilfe bei diversen Themen

          Wenn du täglich unterwegs bist und ein anerkanntes Home-Office hast, dann ist deine regelmäßige Arbeitsstätte das Home-Office.

          Dein AG hat daher für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte eigentlich nichts zu versteuern, da diese ortsgleich sind. Sofern doch etwas versteuert wurde, so kannst du dir diese über die Steuererklärung zurückholen. Für weitere Infos bzw. den genauen Ablauf wendest du dich aber besser an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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