Nachdem der Arbeitgeber im Jahr 2006 und 2007 den nach Abzug der Abgaben verbleibenden Lohnnettobetrag nicht gezahlt hat, wurde dieser im Jahr 20097 vom Arbeitgeber gepfändet. Der Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet und der Insolvenzverwalter hat diesen gepfändeten Betrag (langer Zeitraum: mehrere tausend Euro0) rechtmäßig (LAG- / BAG-Urteil) per Insolvenzanfechtung im Jahr 2013 zurückerhalten. Wie kann dieser Betrag in der ESt-Erklärung 2013 geltend gemacht werden. Negative Einnnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit mit dem diesem Rückzahlungsbetrag zugrundeliegenden ursprünglichen Brutto? Oder nur der zurückgezahlte Nettolohnbetrag? Oder als außergewöhnliche Belastung? Wer hat Erfahrung. Diese Fälle kommen öfter vor.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Rückzahlung des versteuerten Lohnnettobetrags an Insolvenzverwalter
Einklappen
X
-
AW: Rückzahlung des versteuerten Nettolohnbetrags an Insolvenzverwalter
Hallo Weißenburg,
zunächst ist festzuhalten, dass hier keine Rechts- oder Steuerberatung zuläßig ist!
Ein Gang zum Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein/Gewerkschaft ist hier anzuraten.
Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus, - diese Fälle kommen öfter vor-, möchte ich Ihnen aber die Richtung für Ihre Überlegungen und weiteren Schritte vorgeben:
Mit erfolgreicher Insolvenzanfechtung wurden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Sie Ihre Nettolohnansprüche als Insolvenzgeldforderungen gegen das Vermögen Ihres ehemaligen Arbeitgebers einfordern können.
Wir reden hier also nur über den Betrag vor dem dreimonatigen Insolvenzgeldzeitraum.
Hierzu findet Tante Google mit den Suchbegriffen
rückzahlung arbeitslohn in späteren zeitraum
bei der TK
(http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...005&xid=154474 )
die zugrundeliegenden Normen §11, §39b u. §41c EStGMit freundlichen Grüßen
gez. D. Cremer
Kommentar