Frage an das Forum zur Anlage V, Zeile 33,
ich habe 2012 zum ersten mal eine Steuererklärung zu einer in diesem Jahr erworbenen Immobilie abgegeben, AfA selbst ermittelt (bin Architekt), wurde vom Finanzamt akzeptiert. Da Summe AfA 2012 anders als 2013, da Immobilienerwerb in der Mitte des Jahres war, muss nun für die Steuererklärung 2013 die AfA Berechnung noch einmal eingereicht "lt. bes. Blatt" oder reicht "wie 2012" anzukreuzen und den AfA Betrag für das volle Jahr anzugeben?
Vielen Dank im Voraus
ich habe 2012 zum ersten mal eine Steuererklärung zu einer in diesem Jahr erworbenen Immobilie abgegeben, AfA selbst ermittelt (bin Architekt), wurde vom Finanzamt akzeptiert. Da Summe AfA 2012 anders als 2013, da Immobilienerwerb in der Mitte des Jahres war, muss nun für die Steuererklärung 2013 die AfA Berechnung noch einmal eingereicht "lt. bes. Blatt" oder reicht "wie 2012" anzukreuzen und den AfA Betrag für das volle Jahr anzugeben?
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