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Letzte Einnahmen aus Kleinunternehmerzeit - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

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    Letzte Einnahmen aus Kleinunternehmerzeit - wo in Umsatzsteuererklärung eintragen?

    Hallo,

    ich war bis 2012 Kleinunternehmer, seit 2013 bin ich umsatzsteuerpflichtig und mache eine EÜR.

    Anfang 2013 kamen noch Einnahmen auf mein Konto, die von Rechnungen aus dem Jahr 2012 stammten (also noch ohne ausgewiesene Umsatzsteuer).

    Wo trage ich diese umsatzsteuerfreien Einnahmen in die Umsatzsteuererklärung 2013 ein?

    Würde mich über Hinweise freuen. Vielen Dank.

    #2
    AW: Letzte Einnahmen aus Kleinunternehmerzeit - wo in Umsatzsteuererklärung eintrage

    M.E. gar nicht, denn diese sind zwar NICHT steuerFREI, die Umsatzsteuer wird aber wegen der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben (UStAE Abschnitt 19.5 Abs. 1). Und in der Umsatzsteuererklärung nebst Anlage UR finde ich keine Eintragungsmöglichkeit.

    Denke aber daran, dass bei der Einkommensteuer bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung die Einnahme natürlich in 2013 reingehört. Wenn Du Rückfragen vermeiden willst, weil das dem Bearbeiter sicherlich als nicht stimmig erscheinen wird, machst Du dort ggf. eine ergänzende Anmerkung, z.B. dass von den Betriebseinnahmen in Höhe von X € Umsätze in Höhe von Y € aus 2012 (Kleinunternehmerregelung) stammen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Letzte Einnahmen aus Kleinunternehmerzeit - wo in Umsatzsteuererklärung eintrage

      Dann mache ich es so. Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        AW: Letzte Einnahmen aus Kleinunternehmerzeit - wo in Umsatzsteuererklärung eintrage

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Denke aber daran, daß bei der Einkommensteuer bei der Einnahme-Überschuß-Rechnung die Einnahme natürlich in 2013 reingehört. Wenn Du Rückfragen vermeiden willst, weil das dem Bearbeiter sicherlich als nicht stimmig erscheinen wird, machst Du dort ggf. eine ergänzende Anmerkung, z.B. daß von den Betriebseinnahmen in Höhe von X € Umsätze in Höhe von Y € aus 2012 (Kleinunternehmerregelung) stammen.
        Oder besser in der Anlage EÜR in Zeile 9 die nachträglichen Einnahmen aus Kleinunternehmerzeit und in Zeile 12 die normalen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen (netto) eintragen. Da spart man sich erstmal die ergänzende Anmerkung.

        Und ggf. an die Regelung des § 15a UStG denken.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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