AW: Bescheid verbleibender Verlustvortrags
In der Anlage KSO gar nicht. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Edelmetallen fallen unter § 23 Absatz 1 Nr. 2 EStG und gehören in die Anlage SO
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Bescheid verbleibender Verlustvortrags
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AW: Bescheid verbleibender Verlustvortrags
Hallo,
wir posten hier im Elsterforum und nicht im Steuerberatungsforum
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Bescheid verbleibender Verlustvortrags
Goldverkaufsverluste binnen eines Jahres müssten doch auch als Verlustgeschäft anerkannt werden ??
Und müssten den Bescheid der verbleibenden Verlustvortags Bescheides im Vergleich zum Vorjahr um die Goldverlustgeschäftmiese (z.B. 600€) erhöhen ??
Wo muß ich diese Verlustsumme des Goldgeschäftes in der KSO Anlage einfüllen ??
Freu mich auf eure Mithilfe.Stichworte: -
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