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Nachtrag zur Steuererklärung

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    Nachtrag zur Steuererklärung

    Ich habe noch Unterlagen entdeckt, die der Steuererklärung 2013 beizulegen gewesen wären, nun ist sie aber bereits an das FA übermittelt und der Bescheid kam am 11.7.14. Ist es möglich, diese Unterlagen nachzureichen und berücksichtigen zu lassen?

    #2
    AW: Nachtrag zur Steuererklärung

    Aber schnell (Rechtsbehelfsfrist endet bald!).

    Hat aber mit Elster nix zu tun!

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      #3
      AW: Nachtrag zur Steuererklärung

      @ Singvogel,

      die Frist zur Einlegung eines Einspruchs beträgt 1 Monat nach Eingang des Bescheids beim Stpfl.

      Mein Tipp:

      zuständigen Bearbeiter anrufen und Sachverhalt erklären. Belege mit "formlosem" Schreiben beim
      Finanzamt einreichen und um nachträgliche Berücksichtigung bitten.

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        #4
        AW: Nachtrag zur Steuererklärung

        Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Das hat mir sehr geholfen.

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