"Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung"
Hallo liebe Forumsmitglieder,
angemeldet habe ich mich hier um Hilfestellung bei meiner ersten Steuererklärung zu erbitten. Gerade gestern habe ich den Bescheid bekommen.
2013 war ich ab Februar und dann anschließend bis Feb 14 arbeitssuchend, gleichsam freiberuflich tätig. Als Kleinunternehmer habe ich vereinzelt Jobs angenommen, bin jedoch nicht über den Freibetrag von 8000 etwas € gekommen. Für jene Arbeitstage meldete ich mich beim Arbeitsamt ab.
Nun würde ich gerne wissen wie ich diesen Umstand in meinen Formularen angebe und ob das AG1 steuerlich geltend gemacht werden kann, weiter ob ich, obwohl unter Freibetrag, eine Einkommenssteuernachzahlung erwarten muss.
Gerne möchte ich als absoluter Neuling noch erfragen wie genau ich meine vereinzelten Aufträhe "beweise"; Muss ich die Kontoauszüge zu den Rechnungen beiliegen? Wenn ja, für das ganze Jahr oder nur für den Auftrag?
Ausserdem habe ich leider bei der laufenden Rechnungsnummer zwei mal einen Fehler drinnen, ist dies nun eine Katastrophe, oder kann ich das korrigiert erneut ausdrucken? (Habe zwei Mal eine höhere Nummer als richtig gewesen wäre..)
Sehr würde ich mich ausserdem über Auskunft zu den auszufüllenden Formularen freuen und was ich anbei legen muss. Die Rechnungen kann ich einfach ausdrucken, richtig?
Beste Grüße und im Vorraus mehr als viel, viel Dank!
Denny
Hallo liebe Forumsmitglieder,
angemeldet habe ich mich hier um Hilfestellung bei meiner ersten Steuererklärung zu erbitten. Gerade gestern habe ich den Bescheid bekommen.
2013 war ich ab Februar und dann anschließend bis Feb 14 arbeitssuchend, gleichsam freiberuflich tätig. Als Kleinunternehmer habe ich vereinzelt Jobs angenommen, bin jedoch nicht über den Freibetrag von 8000 etwas € gekommen. Für jene Arbeitstage meldete ich mich beim Arbeitsamt ab.
Nun würde ich gerne wissen wie ich diesen Umstand in meinen Formularen angebe und ob das AG1 steuerlich geltend gemacht werden kann, weiter ob ich, obwohl unter Freibetrag, eine Einkommenssteuernachzahlung erwarten muss.
Gerne möchte ich als absoluter Neuling noch erfragen wie genau ich meine vereinzelten Aufträhe "beweise"; Muss ich die Kontoauszüge zu den Rechnungen beiliegen? Wenn ja, für das ganze Jahr oder nur für den Auftrag?
Ausserdem habe ich leider bei der laufenden Rechnungsnummer zwei mal einen Fehler drinnen, ist dies nun eine Katastrophe, oder kann ich das korrigiert erneut ausdrucken? (Habe zwei Mal eine höhere Nummer als richtig gewesen wäre..)
Sehr würde ich mich ausserdem über Auskunft zu den auszufüllenden Formularen freuen und was ich anbei legen muss. Die Rechnungen kann ich einfach ausdrucken, richtig?
Beste Grüße und im Vorraus mehr als viel, viel Dank!
Denny
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