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Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

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    Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

    Hallo zusammen.

    Folgende Situation:
    2013 nur Studium und Kosten i.H.v. z.B. 500€
    2014 Studium und Nebenjob. Einkommen i.H.v. z.B. 4.000€ (unter Freibetrag)

    2014: Steuererklärung für 2013 mit Verlust i.H.v. 500€ wird gemacht und anerkannt
    2015: Steuererklärung für 2014 mit Einkommen von 4.000€ (unter Freibetrag) => was passiert jetzt?

    Werden die 500€ verrechnet? Was bringt mir dann die Steuererklärung 2013?
    Oder kann ich -so lange ich unter Freibetrag bleibe- den Verlust in die spätere Jahre vortragen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

    Du musst statt der 4.000 dann eben nur 3.500 Euro versteuern. Die Höhe der Steuer ist in dem Fall die Gleiche.

    Was hat Dich bewogen, das im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu posten?

    Kommentar


      #3
      AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

      Danke für die schnelle Antwort.

      Also bringt mir die Steuererklärung für 2013 (mit Verlust von 500€) rein gar nichts?

      -bin ich falsch hier?-

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        #4
        AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

        Zitat von DSRocker Beitrag anzeigen
        -bin ich falsch hier?-
        https://www.elster.de/anwenderforum/...g-(ElsterLohn)

        Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
        Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

        Kommentar


          #5
          AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

          Ich traute mich, das Thema zu verschieben

          https://www.elster.de/anwenderforum/...-gemacht/page2

          D.S. Da waren wir stehengeblieben.
          Zuletzt geändert von stiller; 10.08.2014, 15:14.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

            Zitat von DSRocker Beitrag anzeigen
            Danke für die schnelle Antwort.

            Also bringt mir die Steuererklärung für 2013 (mit Verlust von 500€) rein gar nichts?
            richtig.

            Wobei es sich bei einem Erststudium sowieso nicht um Werbungskosten handeln dürfte, sondern nur um Sonderausgaben.
            Mfg

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              #7
              AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

              Da ich selber gerade erst darauf gestoßen bin:

              Derzeit ist es tatsächlich so, dass das Erststudium nur mittels der Sonderausgaben geltend gemacht werden kann (was den meisten wohl nicht so viel bringt, da sie eh unter dem Freibetrag liegen), allerdings stehen in "nächster Zeit" (wann immer das ist) Urteile beim BFH aus, ob die Kosten für das Erststudium nicht doch als Werbungskosten geltend gemacht werden können sollen. Aus diesem Grund wird empfohlen (z.B. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...-12737821.html) einen Verlustvortrag feststellen zu lassen. Dies wird vom Finanzamt wohl abgelehnt, weswegen man dann noch einmal dem Ablehnungsbescheid widersprechen muss.
              Und dann abwarten, was das Urteil bringt.

              Ist zwar ein bisschen Aufwand, aber verschenken muss man sein Geld ja auch nicht unbedingt und gerade für die Studiengebührenzahler ist das mit Kosten von knapp 1000 Euro pro Semester u.U. schon lohnenswert. Kommt eben drauf an, wie sich das letztlich auswirkt. Ich habe da auch noch keine Erfahrung mit, fand die Artikel (da gibt es noch viele andere) aber ganz interessant.

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                #8
                AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

                Zitat von Gianini Beitrag anzeigen
                Da ich selber gerade erst darauf gestoßen bin:

                Derzeit ist es tatsächlich so, dass das Erststudium nur mittels der Sonderausgaben geltend gemacht werden kann (was den meisten wohl nicht so viel bringt, da sie eh unter dem Freibetrag liegen), allerdings stehen in "nächster Zeit" (wann immer das ist) Urteile beim BFH aus, ob die Kosten für das Erststudium nicht doch als Werbungskosten geltend gemacht werden können sollen. Aus diesem Grund wird empfohlen (z.B. http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...-12737821.html) einen Verlustvortrag feststellen zu lassen. Dies wird vom Finanzamt wohl abgelehnt, weswegen man dann noch einmal dem Ablehnungsbescheid widersprechen muss.
                Und dann abwarten, was das Urteil bringt.

                Ist zwar ein bisschen Aufwand, aber verschenken muss man sein Geld ja auch nicht unbedingt und gerade für die Studiengebührenzahler ist das mit Kosten von knapp 1000 Euro pro Semester u.U. schon lohnenswert. Kommt eben drauf an, wie sich das letztlich auswirkt. Ich habe da auch noch keine Erfahrung mit, fand die Artikel (da gibt es noch viele andere) aber ganz interessant.
                Ist ja alles richtig, nur schaue Dir mal den Sachverhalt von DSRocker an: Selbst wenn die BFH-Verfahren positiv ausgehen und das Werbungskosten WÄREN, würde zwar für 2013 ein Verlust von 500 € festgestellt, dieser aber in 2014 wieder abgezogen, ohne dass dies bei ihm eine steuerliche Auswirkung hätte.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

                  Okay, da hast du recht, da habe ich nicht aufgepasst. Weißt du zufällig auch wie das theoretisch (im Falle eines positiven Ausgangs) bei mir aussehen würde?
                  Ich habe bis zum 30.09.2013 studiert und keinerlei Einkommen gehabt. Anschließend ab November gearbeitet, rund 5000 Euro brutto verdient und auch schon eine Steuererklärung gemacht und alles Geld zurück bekommen, da unter Freibetrag. Diese Verlustvortragssache habe ich jetzt für 2010 bis 2013 eingereicht (Studienkosten insgesamt für den Zeitraum ca. 6000 Euro). Würden die Verluste dann schon 2013 mit dem Einkommen verrechnet oder erst mit der Steuererklärung 2014?

                  Ich hatte das so verstanden, dass die Verluste solange weiter vorgetragen werden bis sie vollständig von dem Einkommen "aufgebraucht" sind. Ich weiß halt nur nicht, ob das 2013 auch schon passieren würde, weil ich ja Einkommen hatte, aber trotzdem den Verlustvortrag angegeben habe und auch noch Verluste hatte.
                  Letztlich wird es sich ja (je nach Ausgang des Verfahrens) zeigen, aber so eine Vorab-Einschätzung wäre schon toll, ob man eher mit einer Minderung des ZVE von 6000 oder von 1000 Euro rechnen könnte.

                  Danke

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                    #10
                    AW: Erststudium Was passiert mit Verlustvortrag wenn Einkommen unter Freibetrag

                    Hallo,

                    werden schon mit 2013 verrechnet. Da bleibt nicht mehr viel übrig.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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