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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

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    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,
    unsere Elektronische Lohnsteuerbescheinigung kommt erst in 14 Tagen.
    Kann ich auch einfach aus der Abrechnung 12/09 die Brutto Beträge nehmen?

    Grüße Heike

    #2
    AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

    Wenn hier vom Arbeitgeber ein Jahresbetrag ausgewiesen wird, warum nicht. Im übrigen ruft das Finanzamt bei der Bearbeitung der Steuererklärung die vom Arbeitgeber übermittelten Daten elektronisch auf und kann evtl. Fehler korrigieren. Aber einfach noch 14 Tage warten und auf der sicheren Seite sein wäre doch auch eine Möglichkeit?

    Kommentar


      #3
      AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

      Ich denke mal , das Finanzamt hat jetzt diese Daten auch noch nicht, solange
      der Arbeitsgeber das noch nicht übermittelt hat.

      Oder sehe ich das anders??

      Lg Heike

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        #4
        AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

        dann bleibt die Erklärung im Finanzamt vermutlich eh so lange liegen, bis die Daten zum Abgleich da sind, und wenn dann doch irgendwas nicht passt, gibt es wieder klärungsbedarf, was die bescheidung verzögert... ich würde wohl auch eher abwarten, bis das Ding da ist.

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          #5
          AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

          Richtig, der Arbeitgeber darf Ihnen die Bescheinigung erst herausrücken, wenn er die Daten übermittelt hat und die ordnungsgemäße Übermittlung bestätigt wurde.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

            Hallo,
            die Lohnsteuerbescheinigung ist gekommen. Steuererklärung ist weg.

            Ciao Heike

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