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Steuererstattung fällt niedriger aus, trotz Ausbildungskosten - Kalte Progression?

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    Steuererstattung fällt niedriger aus, trotz Ausbildungskosten - Kalte Progression?

    Hallo Gemeinde,

    mein Bruder und ich machen gerade seine Steuererklärung.
    Er hat einmal Einkünfte aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit und absolviert sein Erststudium.

    Wenn wir nun die Einkünfte aus nicht sst. und sst. eintragen mit Werbungskosten etc, dann erhält er eine Rückzahlung von ca. 1800,- €.
    Wenn wir jetzt bei sonstigen Ausgaben unter Ausbildungskosten die Studiengebühren etc. eintragen, verringert sich die Rückzahlung auf 1300,- €.
    Sprich, seine Kosten steigen, aber dennoch sinkt die Rückzahlung.

    Kalte Progression oder woran könnte es liegen?

    Ohne Ausbildungskosten hat er ein z.v.E. von ca. 18.000 mit diesen ca. 15.000 €.
    Sitze schon seit Stunden dran und sehe leiter vor lauter Wald die Bäume nicht mehr und wäre um jeden Tipp dankbar.

    VG und schon mal vielen Dank.
    RocknOwl

    #2
    AW: Steuererstattung fällt niedriger aus, trotz Ausbildungskosten - Kalte Progression

    Zitat von RocknOwl82 Beitrag anzeigen
    Ohne Ausbildungskosten hat er ein z.v.E. von ca. 18.000 mit diesen ca. 15.000 €.
    Dann ist doch alles gut! Und wie hoch ist die Steuer?
    Besser als die Erstattung zu vergleichen ist evtl. die festgesetzte Steuer zu vergleichen.

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      #3
      AW: Steuererstattung fällt niedriger aus, trotz Ausbildungskosten - Kalte Progression

      Danke... just in der Sekunde ist der Groschen gefallen! :-)
      Ich dachte schon ich spinne... natürlich ergibt sich bei niedrigerm z.v.E. eine geringe Rückzahlung in Relation zum Gesamtbetrag der Einkünfte, bzw. der bereits gezahlten Steuer! Logisch..

      Sorry!!!

      Aber danke für den schnellen Hinweis

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererstattung fällt niedriger aus, trotz Ausbildungskosten - Kalte Progression

        [QUOTE=RocknOwl82;180680]
        Wenn wir nun die Einkünfte aus nicht sst. und sst. eintragen mit Werbungskosten etc, dann erhält er eine Rückzahlung von ca. 1800,- €.
        Wenn wir jetzt bei sonstigen Ausgaben unter Ausbildungskosten die Studiengebühren etc. eintragen, verringert sich die Rückzahlung auf 1300,- €.
        Sprich, seine Kosten steigen, aber dennoch sinkt die Rückzahlung.



        Ist das überhaupt eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung? Bei einer Erstattung sollte ein Minuszeichen "-" vor dem Betrag stehen.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererstattung fällt niedriger aus, trotz Ausbildungskosten - Kalte Progression

          WISO gibt eine Erstattung aus von 1.300,- €.
          Macht aber auch Sinn, denn wenn das z.v.E. niedriger ist, wird auch auf der Grundlage die Steuerbelastung berechnet und die Differenz zur gezahlten Steuer fällt entsprechend niedriger aus!

          Ich mache nur schon seit Stunden mit seiner und der Erklärung seiner Freundin rum, dass ich vor lauter Zahlen nichts mehr gesehen habe. Ab und zu hilft ein Stumper in die richtige Richtung

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererstattung fällt niedriger aus, trotz Ausbildungskosten - Kalte Progression

            Wenn es sich um ein Erststudium ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung handelt, dann sind die Studienkosten nicht als Werbungskosten sondern nur als Sonderausgaben abzugsfähig.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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