Hallo Gemeinde,
mein Bruder und ich machen gerade seine Steuererklärung.
Er hat einmal Einkünfte aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit und absolviert sein Erststudium.
Wenn wir nun die Einkünfte aus nicht sst. und sst. eintragen mit Werbungskosten etc, dann erhält er eine Rückzahlung von ca. 1800,- €.
Wenn wir jetzt bei sonstigen Ausgaben unter Ausbildungskosten die Studiengebühren etc. eintragen, verringert sich die Rückzahlung auf 1300,- €.
Sprich, seine Kosten steigen, aber dennoch sinkt die Rückzahlung.
Kalte Progression oder woran könnte es liegen?
Ohne Ausbildungskosten hat er ein z.v.E. von ca. 18.000 mit diesen ca. 15.000 €.
Sitze schon seit Stunden dran und sehe leiter vor lauter Wald die Bäume nicht mehr und wäre um jeden Tipp dankbar.
VG und schon mal vielen Dank.
RocknOwl
mein Bruder und ich machen gerade seine Steuererklärung.
Er hat einmal Einkünfte aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit und absolviert sein Erststudium.
Wenn wir nun die Einkünfte aus nicht sst. und sst. eintragen mit Werbungskosten etc, dann erhält er eine Rückzahlung von ca. 1800,- €.
Wenn wir jetzt bei sonstigen Ausgaben unter Ausbildungskosten die Studiengebühren etc. eintragen, verringert sich die Rückzahlung auf 1300,- €.
Sprich, seine Kosten steigen, aber dennoch sinkt die Rückzahlung.
Kalte Progression oder woran könnte es liegen?
Ohne Ausbildungskosten hat er ein z.v.E. von ca. 18.000 mit diesen ca. 15.000 €.
Sitze schon seit Stunden dran und sehe leiter vor lauter Wald die Bäume nicht mehr und wäre um jeden Tipp dankbar.
VG und schon mal vielen Dank.
RocknOwl
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