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Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

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    Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

    Hallo, meine Tochter hat ihre erste Einkommenssteuererklärung (für 2013) abgegeben. Sie hat nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit incl. steuerfreie Bezüge für Schichtarbeit usw.
    Nun bekam sie den Bescheid vom Finanzamt und muss sogar noch etwas nachzahlen, obwohl sie das ganze Jahr bereits monatlich die Lohnsteuer bezahlt hat.
    Beispielzahlen: 30.000 € Bruttoarbeitslohn abzgl. 5000 € Werbungskosten, Sonderausgaben ergibt 25.000 € zu versteuerndes Einkommen. Das ergibt 4.000 € Einkommenssteuer. 3.990 € wurden bereits als Lohnsteuer im Laufe des Jahres beglichen. 10 € sind noch nachzuzahlen.
    Die Zahlen sind Beispielzahlen und stimmen nicht genau mit den LSt. u. EiSt.-Tabellen überein. Es geht mir ums Prinzip.
    Es ist nun so, dass die Lohnsteuerbelastung aus 30.000 € Bruttolohn genau so hoch ist, wie die Einkommenssteuerbelastung bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.000 €. Und das verstehe ich nicht. Im Bescheid steht der Hinweis auf die Möglichkeit der schlichten Änderung, so dass ich vermute, dass irgendwas nicht stimmt.
    Wer weiß es?
    Danke

    #2
    AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

    Hatte Sie die Werbungskosten als Freibetrag eingetragen und war der monatliche Lohnsteuerabzug schon deshalb geringer?

    Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt, sind also Zahlungen in die Rentenversicherung (Altersvorsorge) im Bescheid zu erkennen?

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      #3
      AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

      Hallo Kloebi.

      "Hatte Sie die Werbungskosten als Freibetrag eingetragen und war der monatliche Lohnsteuerabzug schon deshalb geringer?"

      Nein, auf der Lohnsteuerkarte waren keine Freibeträge eingetragen, die evtl. schon bei der monatlichen Abrechnung hätten berücksichtigt werden müssen.

      "Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt, sind also Zahlungen in die Rentenversicherung (Altersvorsorge) im Bescheid zu erkennen?"

      Ja, unter Sonderausgaben-Pauschbetrag gibt es -Summe der Altersvorsorgeaufwendungen- und davon 76% minus AG-Anteil zur Rentenversicherung.

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        #4
        AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

        Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z. B. Krankengeld?

        Wenn nicht vielleicht Rundungsdifferenz, AG hat nach unten gerundet, nichts zum absetzen, macht 10 Euro Nachzahlung.

        Wobei nichts zum absetzen ja nicht stimmt, bei Werbungskosten.

        War sie überhaupt verpflichtet, eine Erklärung abzugeben?

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          #5
          AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

          Keinerlei Lohnersatzleistungen.
          Sie hatte mit einer kleinen Steuererstattung gerechnet.
          Es gab ja Werbungskosten und Sonderausgaben, die vom Bruttolohn abgezogen wurden. Und trotzdem hat sich an der Summe der zu zahlenden Steuer nichts geändert., bzw. Differenz von 10 €, zu ihren Ungunsten, die sie nun noch nachzahlen muss.
          Irgendwie komisch.

          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

            Hallo Vegana,

            die Frage von Kloebi ob sie verpflichtet ist eine Erklärung abzugeben, ist noch offen.
            Hintergrund ist der, wenn sie nicht verpflichtet ist, kann sie die Antragsveranlagung zurückziehen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

              Hallo,
              in den Lohnsteuertabellen sind schon die Werbungskostenpauschalen eingearbeitet, daher muss nicht unbedingt mit einer Erstattung gerechnet werden (was ja auch wiederum eine "Milchmädchenrechnung" darstellt, da die Aufwendungen mit dem persönlichen Steuersatz als Erstattungsbetrag erscheinen: Beispiel 100€ Aufwendungen bei einem Steuersatz von 20% ergeben 20€ Erstattung und die restlichen 80€ verpuffen)
              Ebenso sind Pauschalen für die Sozialversicherung eingearbeitet................................
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                Zitat von Vegana Beitrag anzeigen
                Es gab ja Werbungskosten und Sonderausgaben, die vom Bruttolohn abgezogen wurden.
                Werbungskosten und Sonderausgaben sind beim monatlichen Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt.
                (Thema hat in diesem Unterforum nichts zu suchen!)

                EDIT: Kontierung war schneller ...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                  Danke für die schnellen Antworten. Das wusste ich nicht, dass beim monatlichen Lohnsteuerabzug die Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben schon berücksichtigt wurden. Das würde die Sache bei meiner Tochter erklären. Wo kann man denn das nachlesen, dass die Pauschalen monatlich bereits berücksichtigt werden? (Gesetzestext o.ä.)

                  P.S. Wenn ich hier im falschen Unterthema gelandet sein sollte, bitte verschieben. Bin neu.
                  Danke.

                  Meine Tochter war nicht zur Abgabe verpflichtet.

                  Habe ich das dann richtig verstanden, eine Erstattung hätte sich nur ergeben, wenn unter den genannten Bedingungen meine Tochter über den Pauschalen gelegen hätte?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                    ..schaue mal hier:
                    http://www.bing.com/search?q=berechn...c=IE-SearchBox
                    Grüsse
                    Kontierung

                    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                      #11
                      AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                      Dann gäbe es noch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat (vgl. Rechner im Internet).

                      Wenn der Arbeitgeber zu wenig LSt einbehalten hat, ist der Stpfl. eine Pflichtveranlagung,

                      Wenn die LSt aber korrekt einbehalten wurde, kann man den Antrag auf Veranlagung innerhalb der Einspruchsfrist zurücknehmen.
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                        Die Lohnsteuer, die der AG berechnet und abgeführt hat, scheint korrekt zu sein. Habe es mit einem Lohnsteuerrechner überprüft.
                        Ich hätte gern gewusst, in welchem Gesetzestext geregelt ist, dass bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung die Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben bereits berücksichtigt werden müssen.
                        Wer kann mir da evtl. helfen?

                        Noch einmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten bisher.

                        Viele Grüße

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                          Guten Tag,
                          im Lexwareforum hat die Lohntante Karin Römer einen netten Text dafür:
                          "ISSO"
                          warum wurde der von mir gelieferte Link auf Seite 1 nicht aufgerufen?
                          Ganz ehrlich, soviel Gedöns um einen Sachverhalt, den eigentlich jeder Arbeitnehmer kennen sollte....
                          Grüsse
                          Kontierung

                          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                            #14
                            AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                            Zitat von Vegana Beitrag anzeigen
                            Die Lohnsteuer, die der AG berechnet und abgeführt hat, scheint korrekt zu sein. Habe es mit einem Lohnsteuerrechner überprüft.
                            Ich hätte gern gewusst, in welchem Gesetzestext geregelt ist, dass bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung die Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben bereits berücksichtigt werden müssen.
                            Wer kann mir da evtl. helfen?

                            Noch einmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten bisher.

                            Viele Grüße
                            Hier können Sie sich informieren:

                            ( ab Position:11. Werden Freibeträge automatisch gewährt? )

                            http://www.fm.rlp.de/startseite/steu...nkommensteuer/

                            Vegena: [Ich hätte gern gewusst, in welchem Gesetzestext geregelt ist,...]

                            Antwort: § 9a EStG und hier ein Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
                            Zuletzt geändert von ; 06.09.2014, 13:05. Grund: Ergänzung

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                              #15
                              AW: Arbeitnehmer Einkommenssteuer höher als Lohnsteuer

                              Die korrekte Antwort lautet übrigens §39a EStG so es um den Grundsatz geht, dass der Lohnsteuerabzug der Einkommensteuer entsprechen soll, und §39b wenn man es immer noch nicht glaubt und wissen will, dass dazu auch die Werbungskostenpauschale und die Sozialversicherungbeiträge berücksichtigt werden.

                              Auch wenn ich mich ebenso frage, was das Gedöns soll.

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