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    Fehler in Versteuerung nach Splittingtarif ?

    Hallo zusammen,

    nach ein paar Monaten warten ist uns jetzt unser Steuerbescheid ins Haus geflattert. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach Splittingtarif ist identisch mit dem von Elster vorab ausgerechneten. Das ist schon mal gut, denn alles was wir absetzen konnten, wurde anerkannt.
    Einen großer Unterschied gibt es dann jedoch bei der Berechnung der Steuer und des Solidaritätszuschlages. Weil das schon sehr seltsam ist habe ich nun auch nochmal beim >Bundesministerium für Finanzen< gerechnet. Im folgenden mal die 3 unterschiedlichen Quellen:

    Steuerbescheid:
    zvE: 60.335 €
    zu versteuern: 12.559 € (20,8160%) - mit Progressionsvorbehalt nach Splittingtarif
    Soli: 601,29 €

    Elster-Vorabberechnung:
    zvE: 60.335 €
    zu versteuern: 11.471 € (19,0123%) - mit Progressionsvorbehalt nach Splittingtarif
    Soli: 542,24 €

    Berechnung beim BMF:
    zvE: 60.335 €
    zu versteuern: 11.308 € (18,74%) - Auswahl "Splittingtarif"
    Soli: 621,94 €

    Auch das durchforsten von Splittingtabellen geht eher in Richtung BMF.

    Da es hier um ca. 1.000 € geht, möchte ich der Sache auf den Grund gehen.

    Mache ich Denkfehler? Ist die Steuerberechnung falsch? Welche Schritte kann man unternehmen?

    Vielen Dank für hoffentlich kommende Tipps!
    Zuletzt geändert von McAllister; 06.09.2014, 14:26.

    #2
    AW: Fehler in Versteuerung nach Splittingtarif ?

    Ähm, da steht doch schon, dass mit Beträgen gerechnet wurde, die unter Progressionsvorbehalt stehen.
    Da macht es wenig Sinn, einen ESt-Rechner mit dem zvE ohne diese Beträge zu füttern.

    Im Übrigen, der Steuerprozentsatz wird nach der Summe von zvE und den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Beträgen berechnet. Wenn der bei identischem zvE zwischen ElFo und Bescheid unterschiedlich ist, gibt es offensichtlich eine Abweichung bei den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Beträgen .
    Zuletzt geändert von neysee; 06.09.2014, 15:44.

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler in Versteuerung nach Splittingtarif ?

      Zitat von McAllister Beitrag anzeigen
      zvE: 60.335 €
      zu versteuern: 12.559 € (20,8160%)
      zu versteuerndes Einkommen 60000, zu versteuern 12000? Wahrscheinlich sind nicht 12000 zu versteuern, sondern die 12000 sind die Steuer, oder?

      Was steht denn in den Erläuterungen zum Bescheid zu den Abweichungen?

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler in Versteuerung nach Splittingtarif ?

        So nachdem ich aufgrund Dienstreisen und privater Themen eine Weile nicht mehr dazu gekommen bin, melde ich mich mal wieder kurz.
        Erstmal vielen Dank an neysee und L.E.Fant. Eure Antworten haben mich auf die richtige Spur gebracht.
        In der Tat "gibt es eine Abweichung bei den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Beträgen ."
        In den Erläuterungen zum Bescheid steht das was von über 10.000 Euro für Lohnersatzleistungen. Wir haben jedoch nur wenige Monate Mutterschutz und Elterngeld bekommen und deutlich weniger auf unserem "Zettel". Insofern erklärt das erstmal die Unterschiede zwischen Elster und Steuerbescheid.

        Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen. Die freundliche Dame konnte ad Hoc auch nicht erklären wo die über 10.000 € herkommen (sie hat auch nur unter 5.000 € stehen). Ihr Rat war einen Einspruch einzulegen mit Klärung der Differenzen. Das werden wir dann auch tun.

        @L.E.Fant: und natürlich sind die 12.000 die Steuer. Bin da mit den Begrifflichkeiten nicht ganz genau gewesen. ;-)

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