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Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

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  • Nerospeed
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    Super, alles klar und vielen Dank für die Hilfe. Das hat mich jetzt ein gutes Stück weiter gebracht.
    @Kloebi nicht verzweifeln

    Schönen Tag allen noch

    Gruß

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    ich verzweifle langsam mit diesen Studenten. Das sollen doch künftige Führungskräfte sein.

    Es ist doch nicht so schwer und wurde von stiller gestern perfekt beschrieben.

    Man kann kein Jahr aussetzen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    Hallo Nerospeed,

    siehe 1.Beitrag von stiller und und Antwort Kloebi -> du musst schon durchweg von 2010 bis 2013 einreichen.

    Tschüß

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  • Nerospeed
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    alles = Steuerklärungen 2010, 2011, 2012 ,2013: also für alle Jahre!
    Nein, ich denke ich werde 2010 / 2013, 2011 / 2014 einreichen. Somit kann der Verlustvortrag des einen Jahres immer mit einer aktuellen Erklärung errechnet werden.
    Oder wird der Gesamtbetrag auf die folgenden Jahre automatisch vom Finanzamt verrechnet?

    Gruß

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    alles = Steuerklärungen 2010, 2011, 2012 ,2013: also für alle Jahre!

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  • Nerospeed
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Steuerfreie Einkünfte haben auf den möglichen Verlustvortrag keine Auswirkung. Verrechnet wird nur mit positiven, steuerpflichtigen Einkünften.
    Danke für Deine Auskunft, dann reiche ich alles ein und lasse das Finanzamt rechnen.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    Steuerfreie Einkünfte haben auf den möglichen Verlustvortrag keine Auswirkung. Verrechnet wird nur mit positiven, steuerpflichtigen Einkünften.

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    @ Nerospeed

    GdE = Gesamtbetrag der Einkünfte

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  • Nerospeed
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    Hallo Stiller,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Ich kann dieses jetzt er geltend machen, da ich die Jahre davor keine Steuererklärung eingereicht habe und erst jetzt über ein steuerpflichtiges Einkommen verfüge.

    Ich dachte man könnte für die Vorjahre eine Lohnsteuererklärung einreichen, halt mit dem Kreuz bei "Verlustvortrag".
    Für was steht GdE?

    "unabhängig ob der 400€ Job relevant ist."

    Für mich wäre es schon relevant zu wissen, ob ein 400€ Job sowie Bafög anzurechnen sind. Wenn nicht, würde ich diese nicht in der Steuererklärung aufnehmen.

    Danke,

    Gruß

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  • stiller
    antwortet
    AW: Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    Zitat von Nerospeed Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich sitze an meiner Lohnsteuererklärung und verzweifel langsam. Es geht um den Verlustvortrag aus 2010/2011/2012/(2013 - zum teil). In dieser Zeit befand ich mich in einem Vollzeitstudium. Vor dem Erststudium hatte ich bereits eine Ausbildung absolviert. Daher gehen ich davon aus, dass das Erststudium als Zweitausbildung angerechnet wird.

    Während meines Studiums hatte ich einen 400€ Job. Weiter hatte ich noch den Bafög-Höchstsatz erhalten. Ich hatte also ca. 1100€ "Einkommen" welches nicht steuerpflichtig ist. Da ich nicht mehr zuhause Wohnte, gingen natürlich noch einige Sachen davon ab, Wohnung, Telefon, Versicherungen, Essengeld ....

    Da ich Quittungen für Bücher, Essen (Mensa) oder Schreibmaterial .... nicht aufgehoben habe, kann ich nur die Aufwendungen der Hochschule belegen (Verwaltung, Semesterticket, Studienbeitrag). Oder gibt es einen Faktor für Verpflegung ?

    Mein Ansatz war, ich reiche nun die Lohnsteuererklärung für 2010 nach, für 2013 reiche ich meine "normale" Lohnsteuererklärung (Angestellter seit 2013) ein.
    Bei der Recherche nach dem Verlustvortrag hatte ich immer mal was gelesen, dass wenn mein "Einkommen" mehr ist als meine "Ausgaben" ist, kein Verlust vorliegt - logisch.
    Nur zählt als Einkommen auch der 400€ Job sowie das Bafög? Erfülle ich also die Vorgaben für einen Verlustvortrag?

    Danke für Eure Hilfe

    Gruß Nero
    Hallo,
    unabhängig ob der 400€ Job relevant ist.
    Kosten, die 2010 entstanden sind, sind Verlust(feststellbar) 2010.
    Nun kann ich nicht einfach mal ein paar Jahre aussetzen, weil ich den Verlust z. B. 2032 haben möchte!

    2010 - Verlustfeststellung 10000
    2011 - GdE 0
    2012 - Gde 1000 Verlust 9000
    2013 - GdE 1000 Verlust 8000
    2014 - Gde 1000 Verlust 7000
    2014 - GdE 8000 Verlust 0

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  • Nerospeed
    hat ein Thema erstellt Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010.

    Ich verzweifel beim Verlustvortrag 2010

    Hallo,

    ich sitze an meiner Lohnsteuererklärung und verzweifel langsam. Es geht um den Verlustvortrag aus 2010/2011/2012/(2013 - zum teil). In dieser Zeit befand ich mich in einem Vollzeitstudium. Vor dem Erststudium hatte ich bereits eine Ausbildung absolviert. Daher gehen ich davon aus, dass das Erststudium als Zweitausbildung angerechnet wird.

    Während meines Studiums hatte ich einen 400€ Job. Weiter hatte ich noch den Bafög-Höchstsatz erhalten. Ich hatte also ca. 1100€ "Einkommen" welches nicht steuerpflichtig ist. Da ich nicht mehr zuhause Wohnte, gingen natürlich noch einige Sachen davon ab, Wohnung, Telefon, Versicherungen, Essengeld ....

    Da ich Quittungen für Bücher, Essen (Mensa) oder Schreibmaterial .... nicht aufgehoben habe, kann ich nur die Aufwendungen der Hochschule belegen (Verwaltung, Semesterticket, Studienbeitrag). Oder gibt es einen Faktor für Verpflegung ?

    Mein Ansatz war, ich reiche nun die Lohnsteuererklärung für 2010 nach, für 2013 reiche ich meine "normale" Lohnsteuererklärung (Angestellter seit 2013) ein.
    Bei der Recherche nach dem Verlustvortrag hatte ich immer mal was gelesen, dass wenn mein "Einkommen" mehr ist als meine "Ausgaben" ist, kein Verlust vorliegt - logisch.
    Nur zählt als Einkommen auch der 400€ Job sowie das Bafög? Erfülle ich also die Vorgaben für einen Verlustvortrag?

    Danke für Eure Hilfe

    Gruß Nero
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