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alles = Steuerklärungen 2010, 2011, 2012 ,2013: also für alle Jahre!
Nein, ich denke ich werde 2010 / 2013, 2011 / 2014 einreichen. Somit kann der Verlustvortrag des einen Jahres immer mit einer aktuellen Erklärung errechnet werden.
Oder wird der Gesamtbetrag auf die folgenden Jahre automatisch vom Finanzamt verrechnet?
Ich kann dieses jetzt er geltend machen, da ich die Jahre davor keine Steuererklärung eingereicht habe und erst jetzt über ein steuerpflichtiges Einkommen verfüge.
Ich dachte man könnte für die Vorjahre eine Lohnsteuererklärung einreichen, halt mit dem Kreuz bei "Verlustvortrag".
Für was steht GdE?
"unabhängig ob der 400€ Job relevant ist."
Für mich wäre es schon relevant zu wissen, ob ein 400€ Job sowie Bafög anzurechnen sind. Wenn nicht, würde ich diese nicht in der Steuererklärung aufnehmen.
ich sitze an meiner Lohnsteuererklärung und verzweifel langsam. Es geht um den Verlustvortrag aus 2010/2011/2012/(2013 - zum teil). In dieser Zeit befand ich mich in einem Vollzeitstudium. Vor dem Erststudium hatte ich bereits eine Ausbildung absolviert. Daher gehen ich davon aus, dass das Erststudium als Zweitausbildung angerechnet wird.
Während meines Studiums hatte ich einen 400€ Job. Weiter hatte ich noch den Bafög-Höchstsatz erhalten. Ich hatte also ca. 1100€ "Einkommen" welches nicht steuerpflichtig ist. Da ich nicht mehr zuhause Wohnte, gingen natürlich noch einige Sachen davon ab, Wohnung, Telefon, Versicherungen, Essengeld ....
Da ich Quittungen für Bücher, Essen (Mensa) oder Schreibmaterial .... nicht aufgehoben habe, kann ich nur die Aufwendungen der Hochschule belegen (Verwaltung, Semesterticket, Studienbeitrag). Oder gibt es einen Faktor für Verpflegung ?
Mein Ansatz war, ich reiche nun die Lohnsteuererklärung für 2010 nach, für 2013 reiche ich meine "normale" Lohnsteuererklärung (Angestellter seit 2013) ein.
Bei der Recherche nach dem Verlustvortrag hatte ich immer mal was gelesen, dass wenn mein "Einkommen" mehr ist als meine "Ausgaben" ist, kein Verlust vorliegt - logisch.
Nur zählt als Einkommen auch der 400€ Job sowie das Bafög? Erfülle ich also die Vorgaben für einen Verlustvortrag?
Danke für Eure Hilfe
Gruß Nero
Hallo,
unabhängig ob der 400€ Job relevant ist.
Kosten, die 2010 entstanden sind, sind Verlust(feststellbar) 2010.
Nun kann ich nicht einfach mal ein paar Jahre aussetzen, weil ich den Verlust z. B. 2032 haben möchte!
2010 - Verlustfeststellung 10000
2011 - GdE 0
2012 - Gde 1000 Verlust 9000
2013 - GdE 1000 Verlust 8000
2014 - Gde 1000 Verlust 7000
2014 - GdE 8000 Verlust 0
ich sitze an meiner Lohnsteuererklärung und verzweifel langsam. Es geht um den Verlustvortrag aus 2010/2011/2012/(2013 - zum teil). In dieser Zeit befand ich mich in einem Vollzeitstudium. Vor dem Erststudium hatte ich bereits eine Ausbildung absolviert. Daher gehen ich davon aus, dass das Erststudium als Zweitausbildung angerechnet wird.
Während meines Studiums hatte ich einen 400€ Job. Weiter hatte ich noch den Bafög-Höchstsatz erhalten. Ich hatte also ca. 1100€ "Einkommen" welches nicht steuerpflichtig ist. Da ich nicht mehr zuhause Wohnte, gingen natürlich noch einige Sachen davon ab, Wohnung, Telefon, Versicherungen, Essengeld ....
Da ich Quittungen für Bücher, Essen (Mensa) oder Schreibmaterial .... nicht aufgehoben habe, kann ich nur die Aufwendungen der Hochschule belegen (Verwaltung, Semesterticket, Studienbeitrag). Oder gibt es einen Faktor für Verpflegung ?
Mein Ansatz war, ich reiche nun die Lohnsteuererklärung für 2010 nach, für 2013 reiche ich meine "normale" Lohnsteuererklärung (Angestellter seit 2013) ein.
Bei der Recherche nach dem Verlustvortrag hatte ich immer mal was gelesen, dass wenn mein "Einkommen" mehr ist als meine "Ausgaben" ist, kein Verlust vorliegt - logisch.
Nur zählt als Einkommen auch der 400€ Job sowie das Bafög? Erfülle ich also die Vorgaben für einen Verlustvortrag?
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