Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

    Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
    hä, verstehe ich jetzt nicht wirklich neysee....
    Ich leite seit 1995 eine Lohnsteuerhilfeverein und dürfte wohl wissen, was ich schreibe......................
    Ich beziehe mich ja auch nicht auf dich, sondern auf die krausen Theorien, die der (selbsternannte?) dr. verbreitet.

    Kommentar


      #17
      AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

      Lieber Herr dr.georg, ich möchte Ihnen hiermit herzlichst ein Zitat von Dieter Nuhr empfehlen: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

      Davon abgesehen, ist es Ihnen ggf. in den Sinn gekommen dass der Ersteller dieses Beitrages seine Erklärung innerhalb der letzten 3 Monate bereits abgegeben hat und ihre Ergüsse daher sowieso überflüssig sind?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #18
        Beleidigungen sind nicht hinnehmbar!

        @Beamtenscheiß: Ihre Beleidigungen wie „halt die Fresse“ ist eine absolute Gossensprache, vielleicht kommen Sie ja auch aus selbiger. Einen Dieter Nuhr kenne ich nicht, offenkundig auch so ein Prolet wie Sie. Ich pflege dagegen noch einen vernünftigen Umgangston. Vielleicht reden Sie auch mit Ihrer Frau oder mit Ihren Kindern so, gegenüber Fremden ist das eine absolute Beleidigung. Wären wir uns auf der Straße begegnet hätte ich sie schon wegen Beleidigung angezeigt. Aber Anonym hier im Netz trauen die Leute sich ja alles! Und wenn Sie der Auffassung sind, der Threadbeginner hat seine Steuererklärung womöglich schon abgegeben, warum antworten SIE dann hier noch? Anscheinend wollen SIE immer der letzte sein in einem Forum.

        @stiller: wenn sich alle hier aufregen, der Thread würde zu lang, dann verstehe ich auch nicht, warum Sie meinen kompletten Beitrag zitieren. Hier alles doppelt zu schreiben, halte ich für wenig sinnvoll. Außerdem wußte ich erst gar nicht, worauf Sie hinaus wollen, gerade weil Sie ALLES von mir und nicht nur einen Ausschnitt zitiert haben. Sie erklärten in Ihrem Link was nach § 15 Angehörige (Regelung seit 01.09.2002) per Definitionem sind. Was ist das übrigens für ein Paragraph, bezieht der sich auf Steuerrecht? Mitnichten steht dort aber, daß Angehörige bei einer Steuererklärung helfen dürften. Das, was Sie sagen, müssen wir jetzt alle mal glauben, denn in Ihrem zitierten Link steht es leider nicht...

        @kontierung: ich bin nur darauf gekommen, weil Beamtenschweiß meinte, Freiberuflichen dürfe so ein Verein nicht helfen und habe folgendes ja auch nur als Vermutung angegeben, ich zitiere mich hier mal selbst: „Ich glaube nämlich auch einem Angestellten darf ein Lohnsteuerhilfeverein nicht helfen, das dürfen meines Erachtens nur Steuerberater“ und ferner schrieb ich: „Die dürfen nur Hilfestellungen geben“. Laut zitiertem Paragraphen von Elster-Tester würde das sogar stimmen:

        http://www.bdl-online.de/index.php?id=64

        Nun habe ich aber mal einfach bei so einem Verein angerufen, da meine Freundin nur angestellt ist. Die sagten, es handelt sich um zertifizierte Mitarbeiter und die dürfen dann wohl doch auch eine Steuererklärung machen, aber sobald man auch nur teilweise freiberufliche Einnahmen hat wohl tatsächlich nicht. In dem Paragraphen steht aber nur was von „Hilfestellung“:

        Allerdings kostet so ein Verein etwas, man muß Mitgleid sein. deswegen frage ich mich, ob sich das bei meiner Freundin, Aufstockerin, lediglich 150 € Steuern/Monat überhaupt lohnt, dann lieber selber machen, sonst frißt der Verein das, was zurückkäme durch Beiträge ja wieder auf. Bei dem Studenten Alex wohl gar nicht, da er ja keine Lohnsteuer zahlte. Aber es gibt ja auch die Infostellen von den Finanzämtern, die können einem auch helfen, da würde ich dann einfach mal zuerst hingehen. Aber laut zitiertem Paragraphen dürfen diese Hilfevereine nur Hilfestellung geben, nicht aber die Erklärung abgeben.
        Warum dem aber dann doch nicht so ist, verstehe ich dann auch nicht!! Auch hat mir ein Mitarbeiter von so einem Verein erklärt, ein Student ist ja nicht hauptberuflich angestellt, dem darf der Verein nicht helfen, ist es aber ein Angestellter und hat nur nebenbei (geringe) selbständige Einkünfte, dann dürfte der Verein angeblich helfen. Aber dem widerspricht folgende Passage aus einem Link von dem Link:

        http://www.bdl-online.de/uploads/med...gsbefugnis.pdf

        ich zitiere:
        „Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen kann in diesen Fällen auch nicht teilweise dadurch begründet werden, dass für die Gewinneinkünfte oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze zusätzlich ein Steuerberater tätig wird oder der Arbeitnehmer diese Einkünfte selbst ermittelt und erklärt (Verbot der Mandatsteilung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1989, BStBl II S. 384)“
        Damit hätte mir aber selbst dieser Mann von so einem Hilfeverein was Falsches gesagt.

        @neeysee: es ist schon selten dämlich, wenn man jemanden zitiert wie Kontierung „Was sind das für kruse Theorien“ und dann hinterher aber nicht den Zitierten meint, sondern jemand anderen, nämlich mich. Warum zitieren Sie mich dann nicht direkt??! Daß sich Kontierung angesprochen fühlen muß, ist ja wohl logisch! Wie ich auf diese Vermutung kam, habe ich ja erklärt, laut Link des zitierten Paragraphen wär dem ja auch so, aber diese Vereine stellen wohl eine Ausnahme dar. Ich weiß nur eins, XY darf nicht einfach meine Steuererklärung machen oder dabei helfen. Ich glaube auch nicht, daß Angehörige bei einer Steuererklärung helfen dürfen, das darf zumindest nicht drinstehen. Laß´ mich gerne eines Besseren belehren, aber was Stiller schrieb, hat er leider nicht belegt.
        Zuletzt geändert von dr.george; 19.01.2015, 12:46.

        Kommentar


          #19
          AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

          Guten Tag,
          bitte suchen Sie sich doch ein anderes Betätigungsfeld, auch dieser Eintrag strotzt wiederum von Nichtwissen (AO = Abgabenordnung § 15 zeigt auf, wer für wen tätig sein darf)

          "Aber laut zitiertem Paragraphen dürfen diese Hilfevereine nur Hilfestellung geben, nicht aber die Erklärung abgeben"

          Auch Quark, selbstverständlich gebe ich für meine Mandanten die Steuererklärungen ab, ich fahre teilweise direkt zum FA Stormarn um mir dann mittwochs die Nase zu stoßen ;-))
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

          Kommentar


            #20
            AW: Beleidigungen sind nicht hinnehmbar!

            Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
            @Beamtenscheiß: Ihre Beleidigungen wie „halt die Fresse“ ist eine absolute Gossensprache, vielleicht kommen Sie ja auch aus selbiger. Einen Dieter Nuhr kenne ich nicht, offenkundig auch so ein Prolet wie Sie. Ich pflege dagegen noch einen vernünftigen Umgangston. Vielleicht reden Sie auch mit Ihrer Frau oder mit Ihren Kindern so, gegenüber Fremden ist das eine absolute Beleidigung. Wären wir uns auf der Straße begegnet hätte ich sie schon wegen Beleidigung angezeigt. Aber Anonym hier im Netz trauen die Leute sich ja alles! Und wenn Sie der Auffassung sind, der Threadbeginner hat seine Steuererklärung womöglich schon abgegeben, warum antworten SIE dann hier noch? Anscheinend wollen SIE immer der letzte sein in einem Forum.
            Wenn Sie das so sehen, dann bleiben Sie bitte auch konsequent und tun das auch bei anderen so. Ich erinnere mal an Ihre -vorsichtig ausgedrückt- ausfallenden Anmerkungen mir gegenüber in einem anderen Thread ...

            Inhaltlich verweise ich zum Thema auf § 4 Nr. 11 StBerG sowie auf § 6 Nr. 2 StBerG iVm § 15 AO. Damit sollte das Thema nun beendet sein.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #21
              erst mal lesen bitte...!!!

              @Kontierung Jetzt ärgert es mich doch langsam, auch Sie sollten erst mal lesen, bevor Sie etwas raushauen! In dem VON MIR zitierten Paragraphen steht wörtlich nur was von "Hilfestellung", an keiner Stelle steht drin, daß die LHVereine auch eine Steuererklärung machen dürfen.
              Ihren Paragraph 15 hat Stiller zitiert und nicht ich!! Dort stand nur WAS Angehörige sind, nicht daß Angehörige eine Erklärung machen dürfen. Zumindest der Link von Stiller zeigte das nicht. Also: LESEN SIE ERST MAL MEINEN BEITRAG BEVOR SIE ETWAS SAGEN!!!

              Das dem dennoch so ist (§4), habe ich ja gerade gesagt!!! Ich habe mich also gefragt, warum dem so ist, wenn in dem zitierten Paragraphen was anderes steht. Darauf gehen sie gar nicht ein!! Mich nervt es wenn Leute nur draufhauen wollen ohne mal richtig zu lesen! Lesen Sie doch erst mal den Paragraphen durch! Steht dort etwa daß die Vereine auch eine Steuererklärung machen dürfen??? NEIN! das steht dort eben nicht! Also erklären Sie mir mal wieso das die Vereine dürfen, wenn in dem Paragraphen etwas anders steht?! Sich hier nur über andere auszukotzen ist auch nicht der Sinn dieses Forums!!

              @Picard: wer in dem andern thread mit Ausfälligkeiten angefangen hat, ist Ansichtssache. Ihr Link ist ja übrigens Gegenstand des Themas gerade Übrigens hat Elster-Tester den ja schon zitiert: § 4 Nr. 11 StBerG...(ich habe dazu einen Link gezeigt)
              Zuletzt geändert von dr.george; 19.01.2015, 13:34.

              Kommentar


                #22
                AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

                Guten Tag Herr dr. george um ihren Horizont etwas zu erweitern:

                http://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Nuhr

                Ansonsten DFTT :-)
                Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 26.01.2015, 08:59.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #23
                  AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Ansonsten DFTT :-)
                  O.K., war ein Fehler, ich weiß :-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X