Liebe Foraner,
ich habe eine Frage zu den Prinzipien der deutschen Besteuerung, die mir eigentlich einfach vorkommt, ich kriege das aber über Google irgendwie nicht raus. Daher hier an die vielen Steuerrechtsprofis:
Ist der EinkommenssteuerSATZ abhängig von der Höhe der Kapitalerträge? Oder ist es egal für die Besteuerung der restlichen Einkünfte (Erwerbseinkommen, Mieten o.ä.), ob man 2.000 € oder zwanzigtausend Euro im Jahr aus Zinsen zieht, solange man dafür die Kapitalertragssteuer entrichtet?
Bin echt gespannt auf die Antwort!
Danke schonmal und einen herzlichen Gruß von
Charlotte
ich habe eine Frage zu den Prinzipien der deutschen Besteuerung, die mir eigentlich einfach vorkommt, ich kriege das aber über Google irgendwie nicht raus. Daher hier an die vielen Steuerrechtsprofis:
Ist der EinkommenssteuerSATZ abhängig von der Höhe der Kapitalerträge? Oder ist es egal für die Besteuerung der restlichen Einkünfte (Erwerbseinkommen, Mieten o.ä.), ob man 2.000 € oder zwanzigtausend Euro im Jahr aus Zinsen zieht, solange man dafür die Kapitalertragssteuer entrichtet?
Bin echt gespannt auf die Antwort!
Danke schonmal und einen herzlichen Gruß von
Charlotte
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