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Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)

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    Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)

    Hallo,

    ich habe mit meiner Lebensgefährtin 2008 eine Eigentumswohnung erworben, welche wir bis 05.2013 selbst genutzt haben (daher keine Anbschreibung in den letzten Jahren). Seit Juni 2013 steht die Wohnung nun leer und soll vermietet werden, was sich selbst mit einem Makler als nicht so einfach heraus gestellt hat.

    Kann ich die Wohnung somit ab dem Jahr 2013 steuerlich, linear abschreiben!?
    Kann ich die Maklerkosten und die Grunderwerbssteuer zu irgend einem Anteil noch mit ansetzten?
    Ist eine Abschreibung möglich, auch wenn keine Einnahmen aus Vermietung erzielt wurden? (andere Einkünfte vorhanden)
    Muss ich für die 5 Jahre der Eigennutzung irgendwelche Minderungsfaktoren berücksichtigen (Kaufpreis - anteiligem Bodenwert - "Minderungsfaktor"?)??

    Mir stellen sich zu diesem komplexen Thema also viele, viele Fragen und ich hoffe, dass mir hier jemand mit Rat und Fachwissen beistehen kann!!

    Vielen Dank im Voraus,
    9stone9

    #2
    AW: Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)

    Hallo,
    hier geht es um die Anwendung "Elster" und nicht um steuerliche Beratung..............
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)

      Kann ich die Wohnung somit ab dem Jahr 2013 steuerlich, linear abschreiben!?




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      Zuletzt geändert von hanif786; 26.01.2016, 09:15.

      Kommentar


        #4
        AW: Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)

        Selbstnutzung - nein!
        Vermietung - ja.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)

          Zitat von hanif786 Beitrag anzeigen
          Kann ich die Wohnung somit ab dem Jahr 2013 steuerlich, linear abschreiben!?
          Wenn 9stone9 eine Wohnung hat, warum sollte hanif786 die absetzen können?

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