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Übernachtungspauschale steuerpflichtig - Hilfe!

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    Übernachtungspauschale steuerpflichtig - Hilfe!

    Hallo,
    ich stehe vor einem Problem. Ich will die Steuererklärung für meinen Ehemann ausfüllen, da er LKW-Fahrer ist und selten zu Hause ist. Nun bekommt er eine steuerpflichtige Übernachtungspauschale, die dem Brutto hinzugerechnet wird. Ausbezahlt wird sie aber in bar, d.h. sie wird bei der Berechnung des Nettogehaltes wieder abgezogen. Es liegen mir auch keine Nachweise über Tage vor, für die er diese Übernachtungspauschale in Höhe von 6,--, 12,-- oder 24,-- Euro erhält, das macht die Firma eigenständig. Ich sehe also nur jeweils den Betrag, der monatlich errechnet worden ist. Klar, ich kann mir ausrechnen, wie oft er wie lange weg war, das ist das Problem nicht.

    Nun aber die Fragen: Wo trage ich diese Übernachtungspauschale ein?

    Desweiteren würde ich gerne wissen, wie sich das auf die Berechnung der Steuer auswirkt?

    Außerdem: Verlangt das Finanzamt eine detaillierte Aufstellung über die Tage, an denen mein Mann wie lange weg war?

    Ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt und bedanke mich schon mal im Voraus.

    Kerschdin22

    #2
    AW: Übernachtungspauschale steuerpflichtig - Hilfe!

    Erstmal klingt 24, 12, 6 Euro eher nach Verpflegungspauschale als nach Übernachtungspauschale.

    Wenn die versteuert wurde (wobei ich mich frage, warum der AG den Verpflegungsmehraufwand nicht einfach steuerfrei erstattet), ist sie im Bruttoentgelt auf der Lohnsteuerbescheinigung schon mit drin und die Auszahlung nicht nochmal extra in der Erklärung einzutragen.

    Aber ich vermute, dass er für seine Auswärtstätigkeit wohl gerne den Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten steuerlich geltend machen will? Hierfür ist eine Auflistung der Auswärtstätigkeiten sicher sinnvoll.

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      #3
      AW: Übernachtungspauschale steuerpflichtig - Hilfe!

      Erst mal danke für die Antwort. In den Lohnabrechnungen heißt es halt Übernachtungspauschale, aber letztendlich ist es tatsächlich die Verpflegungspauschale, die ich irgendwo unterbringen möchte, falls sich das lohnt. Aber ich denke, da es sich um ca. 3.000 Euro handelt, die ausbezahlt wurden und für die Steuern berechnet wurden, lohnt es sich schon, diese wieder als Verpflegungspauschale anzugeben. Gehe ich recht in der Annahme, dass diese dann den zu versteuernden Betrag um etwa 3.000 Euro verringern würden?
      MUSS zwangsläufig ein Nachweis über die genauen Tage erbracht werden? Denn diese Abrechnungen bekommt die Firma, die dann die "Spesen" ausrechnet und dementsprechend bezahlt.

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        #4
        AW: Übernachtungspauschale steuerpflichtig - Hilfe!

        Guten Abend,
        der Mann wird doch aber wissen, wann er wie lange unterwegs war. Ggfs. sollte hierfür ein Kalender mit den entsprechenden Daten geführt werden.
        Und ist es wirklich sicher, dass die Beträge der Lohnbesteuerung unterworfen wurden?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Übernachtungspauschale steuerpflichtig - Hilfe!

          Zitat von Kerschdin22 Beitrag anzeigen
          MUSS zwangsläufig ein Nachweis über die genauen Tage erbracht werden? Denn diese Abrechnungen bekommt die Firma, die dann die "Spesen" ausrechnet und dementsprechend bezahlt.
          Hallo,
          eine gestempelte Auflistung durch die Firma wäre hilfreich.
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Übernachtungspauschale steuerpflichtig - Hilfe!

            Ja, es ist absolut sicher, dass sie versteuert wurden.

            Und zu dem Führen der Abwesenheitsliste kann ich nur sagen, dass das sicher für die Zukunft funktioniert, aber nicht für die Vergangenheit.

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