Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe ein paar Verständnisschwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare für die Steuererklärung im Zusammenhang mit einem betrieblich genutztem Bank-Auslandskonto.
- Gewerbe im Deutschland
- Geschäftskonto im Drittland (also ausserhalb der EU )
- Zinserträge sowie darauf anfallende Steuer (10 %) im Drittland
- Kontoführungsgebühren
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht.
Mir ist nicht ganz klar, welche Formulare ich wie ausfüllen muss.
Folgende Vorgehensweise habe ich gewählt:
Einnahmeüberschussrechnung:
Die abgeführte ausländische Zinssteuer bringe ich in meiner EÜR nicht zum Abzug, jedoch die Kontoführungsgebühren.
Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen:
Anlage FG, Zeile 4, Laufende Einkünfte ; Wert wie in EÜR eintragen.
Anlage FG-AUS
Zeile 5, maßgeblicher Ansatz „1“ für Verrechnungsverfahren (lt. DBA)
Zeile 8, ausländische Einkünfte vor Abzug ausländischer Steuern ; Zinsertrag ohne Abzug der ausl. Steuer aber mit Abzug der Kontoführungsgebühren (Einnahme - Ausgaben)
Zeile 10, anzurechnende oder abzuziehende ausländische Steuern ; 10 % ausl. Steuer auf den Zinsertrag
Zeile 14*, in Zeile 8 enthaltene positive Einkünfte ; Zinserträge ohne Abzug der Kontoführungsgebühren
Zeile 15*, nicht enthaltene negative Einkünfte ; 0, da Kontoführungsgebühren in Zeile 8 berücksichtigt wurden
In den Zeilen 14 und 15 sind nach § 2a Abs. 1 Satz 1 die entsprechenden Nummern für die „Quelle“ der Einkünfte einzutragen. Hier habe ich 2 für „aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte“ eingetragen was nicht gänzlich zutreffend ist, da es sich ja nur um ein Geschäftskonto und keine eigene Betriebsstätte im Drittland handelt.
Liege ich mit oben beschriebener Vorgehensweise daneben bzw. müssen die Einkünfte/Steuern außer in der Anlage FG-AUS nochmals in weiteren Anlagen der Einkommensteuererklärung wie z.B. KAP, G( Zeile 28?) oder AUS berücksichtigt werden?
Dank vom Petermännchen (ist übrigens mein erster Beitrag, sollte ich also gegen Forengepflogenheiten verstoßen - noch kann man mich zurechtbiegen )
ich habe ein paar Verständnisschwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare für die Steuererklärung im Zusammenhang mit einem betrieblich genutztem Bank-Auslandskonto.
- Gewerbe im Deutschland
- Geschäftskonto im Drittland (also ausserhalb der EU )
- Zinserträge sowie darauf anfallende Steuer (10 %) im Drittland
- Kontoführungsgebühren
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht.
Mir ist nicht ganz klar, welche Formulare ich wie ausfüllen muss.
Folgende Vorgehensweise habe ich gewählt:
Einnahmeüberschussrechnung:
Die abgeführte ausländische Zinssteuer bringe ich in meiner EÜR nicht zum Abzug, jedoch die Kontoführungsgebühren.
Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen:
Anlage FG, Zeile 4, Laufende Einkünfte ; Wert wie in EÜR eintragen.
Anlage FG-AUS
Zeile 5, maßgeblicher Ansatz „1“ für Verrechnungsverfahren (lt. DBA)
Zeile 8, ausländische Einkünfte vor Abzug ausländischer Steuern ; Zinsertrag ohne Abzug der ausl. Steuer aber mit Abzug der Kontoführungsgebühren (Einnahme - Ausgaben)
Zeile 10, anzurechnende oder abzuziehende ausländische Steuern ; 10 % ausl. Steuer auf den Zinsertrag
Zeile 14*, in Zeile 8 enthaltene positive Einkünfte ; Zinserträge ohne Abzug der Kontoführungsgebühren
Zeile 15*, nicht enthaltene negative Einkünfte ; 0, da Kontoführungsgebühren in Zeile 8 berücksichtigt wurden
In den Zeilen 14 und 15 sind nach § 2a Abs. 1 Satz 1 die entsprechenden Nummern für die „Quelle“ der Einkünfte einzutragen. Hier habe ich 2 für „aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte“ eingetragen was nicht gänzlich zutreffend ist, da es sich ja nur um ein Geschäftskonto und keine eigene Betriebsstätte im Drittland handelt.
Liege ich mit oben beschriebener Vorgehensweise daneben bzw. müssen die Einkünfte/Steuern außer in der Anlage FG-AUS nochmals in weiteren Anlagen der Einkommensteuererklärung wie z.B. KAP, G( Zeile 28?) oder AUS berücksichtigt werden?
Dank vom Petermännchen (ist übrigens mein erster Beitrag, sollte ich also gegen Forengepflogenheiten verstoßen - noch kann man mich zurechtbiegen )