Hallo Miteinander!
Ich lebe seit 2012 dauerhaft getrennt von meiner Nochehefrau.
Nun möchte ich den Trennungsunterhalt, den ich ihr monatlich zahle, bei der Einkommenssteuererklärung 2013 absetzen.
Grundsätzlich könnte man den Trennungsunterhalt als Sonderausgabe ausweisen. Hierfür braucht man aber die Zustimmung der Nochehefrau. Da sie mir die Anlage U "Realsplitting" nicht unterschreibt dachte ich mir, dass ich es als außergewöhnliche Belastung deklariere.
Nun stelle ich fest, dass ich dann aber die Einkünfte meiner Nochehefrau in der Anlage "Unterhalt" ( was ja was anderes ist als Anlage U ) eintragen muss.
Diese Einkünfte kenne ich aber nicht .
So weit ich das richtig verstanden habe, werde ich den Trennungsunterhalt steuerlich nicht geltend machen können, da meine Nochehefrau mehr als die 624 € pro Jahr verdient....
Was tun ?
Vielleicht habt Ihr eine Lösung für mein Problem
Gruss
Lighterss
Ich lebe seit 2012 dauerhaft getrennt von meiner Nochehefrau.
Nun möchte ich den Trennungsunterhalt, den ich ihr monatlich zahle, bei der Einkommenssteuererklärung 2013 absetzen.
Grundsätzlich könnte man den Trennungsunterhalt als Sonderausgabe ausweisen. Hierfür braucht man aber die Zustimmung der Nochehefrau. Da sie mir die Anlage U "Realsplitting" nicht unterschreibt dachte ich mir, dass ich es als außergewöhnliche Belastung deklariere.
Nun stelle ich fest, dass ich dann aber die Einkünfte meiner Nochehefrau in der Anlage "Unterhalt" ( was ja was anderes ist als Anlage U ) eintragen muss.
Diese Einkünfte kenne ich aber nicht .
So weit ich das richtig verstanden habe, werde ich den Trennungsunterhalt steuerlich nicht geltend machen können, da meine Nochehefrau mehr als die 624 € pro Jahr verdient....
Was tun ?
Vielleicht habt Ihr eine Lösung für mein Problem
Gruss
Lighterss
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