Hallo,
ich erstelle gerade meine erste Steuererklärung (für das Jahr 2012) und bin nun an einen Punkt gekommen, an dem ich nicht weiter weiß.
- Ich habe im April 2012 mein Zweitstudium beendet und bin seit dem 01.05.2012 regulär beschäftigt.
- Bis einschließlich April 2012 habe ich einen Minijob (400€) gehabt, um mein Studium zu finanzieren.
Meine Frage ist nun, ob ich den Minijob in der Zeit vom 01.01.2012 bis 30.04.2012 in der Steuererklärung beücksichtigen muss und wenn ja wo?
Vielen Dank schon einmal vorab.
ich erstelle gerade meine erste Steuererklärung (für das Jahr 2012) und bin nun an einen Punkt gekommen, an dem ich nicht weiter weiß.
- Ich habe im April 2012 mein Zweitstudium beendet und bin seit dem 01.05.2012 regulär beschäftigt.
- Bis einschließlich April 2012 habe ich einen Minijob (400€) gehabt, um mein Studium zu finanzieren.
Meine Frage ist nun, ob ich den Minijob in der Zeit vom 01.01.2012 bis 30.04.2012 in der Steuererklärung beücksichtigen muss und wenn ja wo?
Vielen Dank schon einmal vorab.
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