Hallo zusammen
komme gestern aus dem Urlaub netter Brief vom Amt soll 680€ zurückzahlen vom Bescheid 2012
Erläuterungstext zur Festsetzung
Riester Versicherung Ehefrau ab 2012 nur noch mittelbar begünstigt. Es liegt keine Sozialversicherung mehr vor. (Gewerbe ab Kj. 2011)
Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 28.02.
Die Änderung erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.
Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Ehefrau, weil zuzeit die Gewinnerzielungsabsicht
nicht abschließend beurteilt werden kann.
Für das geborene Kind wurden Kindergeld oder vergleichbare Leitungen angesetzt.
Der Höchstbetrag für sonstige Versorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihere Beiträge zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen
Pflegeversicherung ausgeschöpft ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sontigen Versorgungsaufwendungen ist daher nicht möglich.
(Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 17.9.2009)
Bitte Bitte um HILFE
Gerne auch per Mail..
kommt dann auch nochmal der gleiche Hammer bei mir für 2013 ??
Lohnt sich das Riestern dann überhaupt noch für mich ??
Danke Euch schon jetzt.
komme gestern aus dem Urlaub netter Brief vom Amt soll 680€ zurückzahlen vom Bescheid 2012
Erläuterungstext zur Festsetzung
Riester Versicherung Ehefrau ab 2012 nur noch mittelbar begünstigt. Es liegt keine Sozialversicherung mehr vor. (Gewerbe ab Kj. 2011)
Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 28.02.
Die Änderung erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.
Die Festsetzung der Einkommenssteuer ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Ehefrau, weil zuzeit die Gewinnerzielungsabsicht
nicht abschließend beurteilt werden kann.
Für das geborene Kind wurden Kindergeld oder vergleichbare Leitungen angesetzt.
Der Höchstbetrag für sonstige Versorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihere Beiträge zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen
Pflegeversicherung ausgeschöpft ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sontigen Versorgungsaufwendungen ist daher nicht möglich.
(Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 17.9.2009)
Bitte Bitte um HILFE
Gerne auch per Mail..
kommt dann auch nochmal der gleiche Hammer bei mir für 2013 ??
Lohnt sich das Riestern dann überhaupt noch für mich ??
Danke Euch schon jetzt.
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