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Reparaturkosten oder nachträgliche Anschaffungskosten oder gänzliche Abschreibung

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    Reparaturkosten oder nachträgliche Anschaffungskosten oder gänzliche Abschreibung

    Hallo,

    ich hab mal folgende Frage zur EÜR: Ein iPhone, das ich seit November 2011 über 5 Jahre linear abschreibe, ist jetzt kaputt und ich erhalte bei Apple im Austausch ein neues für 149 €.

    Sind die 149 € bei Reparatur/Instandhaltung zu verbuchen?
    oder
    als nachträgliche Anschaffungskosten dem Restbuchwert hinzuzurechnen?
    oder
    muss ich den Buchwert des kaputten in diesem Jahr auf 0 abschreiben und die 149 € als Sofortabschreibung in die Betriebsausgaben hineinnehmen?

    Danke für hilfreiche Antworten
    Erst denken - dann fragen.

    #2
    AW: Reparaturkosten oder nachträgliche Anschaffungskosten oder gänzliche Abschreibung

    Ich würde das Alte ausbuchen mit entsprechender Sonder-AfA und die 149 € als AK des neuen Gerätes.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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