Hallo,
ich hab mal folgende Frage zur EÜR: Ein iPhone, das ich seit November 2011 über 5 Jahre linear abschreibe, ist jetzt kaputt und ich erhalte bei Apple im Austausch ein neues für 149 €.
Sind die 149 € bei Reparatur/Instandhaltung zu verbuchen?
oder
als nachträgliche Anschaffungskosten dem Restbuchwert hinzuzurechnen?
oder
muss ich den Buchwert des kaputten in diesem Jahr auf 0 abschreiben und die 149 € als Sofortabschreibung in die Betriebsausgaben hineinnehmen?
Danke für hilfreiche Antworten
ich hab mal folgende Frage zur EÜR: Ein iPhone, das ich seit November 2011 über 5 Jahre linear abschreibe, ist jetzt kaputt und ich erhalte bei Apple im Austausch ein neues für 149 €.
Sind die 149 € bei Reparatur/Instandhaltung zu verbuchen?
oder
als nachträgliche Anschaffungskosten dem Restbuchwert hinzuzurechnen?
oder
muss ich den Buchwert des kaputten in diesem Jahr auf 0 abschreiben und die 149 € als Sofortabschreibung in die Betriebsausgaben hineinnehmen?
Danke für hilfreiche Antworten
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