Hallo,
ich habe eine Frage zu meiner ersten Steuererklärung nach meinem Masterstudium.
Da es sich ja um ein Zweitstudium handelt, kann ich die Kosten (Studiengebühren, Miete etc.), die mir in dieser Zeit entstanden sind, als Werbungskosten in meiner ersten Steuererklärung nach diesem Studium absetzen. Nun habe ich aber während diesem Studium Waisengeld (Versorgungsbezüge), die auf Steuerklasse I liefen, bekommen. Zusätzlich habe ich als Werksstudent auf Steuerklasse VI gearbeitet. Deshalb musste ich die letzten Jahre bereits immer eine Steuererklärung abgeben, um die gezahlte Lohnsteuer bei der Tätigkeit auf Steuerklasse VI zurückzubekommen.
Nun die eigentlich Frage: Kann ich trotzdem in meiner ersten Steuererklärung nach meinem Studium die Kosten für selbiges als Werbungskosten angeben oder hätte ich das bereits in den Steuererklärungen davor machen müssen? Also in den Jahren, in denen die Kosten wirklich entstanden sind. Wohl wissend, dass es mir zwar in diesen Jahren nichts gebracht hätte, da mein Einkommen (Waisengeld + Lohn aus Werkstudententätigekeit) innerhalb des Freibetrags war. Aber mir in diesen Jahren eventuell ein Verlustvortrag entstanden ist, den ich in die nächsten Jahre hätte übertragen können.
Meines Wissens nach, kann man einen Verlustvortrag rückwirkend für die nächsten 4 Jahre geltend machen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie es aussieht, wenn man in diesen Jahren bereits eine Steuererklärung gemacht hat.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
ich habe eine Frage zu meiner ersten Steuererklärung nach meinem Masterstudium.
Da es sich ja um ein Zweitstudium handelt, kann ich die Kosten (Studiengebühren, Miete etc.), die mir in dieser Zeit entstanden sind, als Werbungskosten in meiner ersten Steuererklärung nach diesem Studium absetzen. Nun habe ich aber während diesem Studium Waisengeld (Versorgungsbezüge), die auf Steuerklasse I liefen, bekommen. Zusätzlich habe ich als Werksstudent auf Steuerklasse VI gearbeitet. Deshalb musste ich die letzten Jahre bereits immer eine Steuererklärung abgeben, um die gezahlte Lohnsteuer bei der Tätigkeit auf Steuerklasse VI zurückzubekommen.
Nun die eigentlich Frage: Kann ich trotzdem in meiner ersten Steuererklärung nach meinem Studium die Kosten für selbiges als Werbungskosten angeben oder hätte ich das bereits in den Steuererklärungen davor machen müssen? Also in den Jahren, in denen die Kosten wirklich entstanden sind. Wohl wissend, dass es mir zwar in diesen Jahren nichts gebracht hätte, da mein Einkommen (Waisengeld + Lohn aus Werkstudententätigekeit) innerhalb des Freibetrags war. Aber mir in diesen Jahren eventuell ein Verlustvortrag entstanden ist, den ich in die nächsten Jahre hätte übertragen können.
Meines Wissens nach, kann man einen Verlustvortrag rückwirkend für die nächsten 4 Jahre geltend machen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie es aussieht, wenn man in diesen Jahren bereits eine Steuererklärung gemacht hat.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
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