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Abzug privater KV und Pflegeversicherung

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    Abzug privater KV und Pflegeversicherung

    Hallo Zusammen,

    auf meiner Lohnsteuerbescheinigung wird im Feld 28 "Beiträge zu privaten KV und Pflegeversicherung" ein Betrag ausgewiesen, obwohl ich nicht privatversichert bin, sondern zu diesem Zeitpunkt Studentenversichert war.
    Mein erste Frage, warum ist das so?

    Diesen Beitrag habe ich in meine Einkommensteuererklärung unter weitere sonstige Vorsorgeaufwendung ausgewiesen und auf die Summe der Versicherungsbeiträge hinzugerechnet. Dadurch habe ich einen erhöhten Steuerabzugsbetrag erhalten.
    Das Finanzamt hat diesen Betrag allerdings nicht in die Summe der Versicherungsbeiträge mitaufgenommen, was zu einem erhöhten Steuerbetrag führte bzw. zu einem höhren zu versteuerndem Einkommen. Anders zu meiner Berechnung.
    Mein zweite Frage dazu: Hat das Finanzamt recht? Nach meinem Wissen sind die Beitragsanteile von privaten Kranken- und Pflegeversicherungen abzugsfähig, die mit den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbar sind. Und da ich keine private KV besitze sind die Leistungen die gleichen.

    Ich freue ich auf eure Antworten!

    Grüße

    #2
    AW: Abzug privater KV und Pflegeversicherung

    In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung steht eigentlich nicht, wie hoch die Krankenversicherungsbeiträge wirklich waren, sondern wieviel davon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Wenn der höher ist als tatsächlich bezahlt dann würde das mit der Steuererklärung korrigiert werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Abzug privater KV und Pflegeversicherung

      Zuerst mal die Frage, bei welcher KV Du versichert bist ? Ich spekuliere darauf, dass es doch eine PRIVATE KV war.

      Die Zeile 28 sagt nur, was -aufgrund gesetzlicher Vorschriften- beim LOHNSTEURABZUG als Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wurde UNABHÄNGIG davon, wie hoch Deine TATSÄCHLICHEN Vorsorgeaufwendungen waren. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden aber nur die TATSÄCHLICHEN Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt, also darf der Wert aus Zeile 28 nicht irgendwo in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden und er wird auch nirgends abgefragt :-)

      Wenn Dein Arbeitslohn höher als 10.700 EUR betrug UND Deine tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen den Wert aus Nr. 28 übersteigt, heißt das, das Du zur Erklärungsabgabe verpflichtet bist. Nur damit Du das erkennen kannst, gibt es die Zeile 28, NICHT zum Eintragen an irgendeiner Stelle.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Abzug privater KV und Pflegeversicherung

        Bei der Einkommensteuerveranlagung wird die Zeile/Feld 28 "Beiträge zu privaten KV und Pflegeversicherung" auf der Lohnbescheinigung vom Finanzamt ignoriert, da hierin auch Beiträge zu einer Zusatzversicherung enthalten sein können. Maßgebend für die Einkommensteuerveranlagung sind die Daten, welche deine Krankkasse an die Finanzverwaltung übermittelt hat.

        Diese kann man übrigens über das EOP auch selber einsehen, sofern man mit ID Nummer registriert ist und der Belegabruf aktiviert wurde.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar


          #5
          AW: Abzug privater KV und Pflegeversicherung

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Bei der Einkommensteuerveranlagung wird die Zeile/Feld 28 "Beiträge zu privaten KV und Pflegeversicherung" auf der Lohnbescheinigung vom Finanzamt ignoriert, da hierin auch Beiträge zu einer Zusatzversicherung enthalten sein können. Maßgebend für die Einkommensteuerveranlagung sind die Daten, welche deine Krankkasse an die Finanzverwaltung übermittelt hat.
          Der zweite Satz ist zwar unbestritten richtig, die Begründung im ersten Satz aber nicht.
          Zeile 28 enthält den tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrag der Vorsorgepauschale nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG (und das sind die dem AG nachgewiesenen Beiträge zur privaten Basis-Krankenversicherungund privaten Pflege-Pflichtversicherung i.S.d. § 10 Absatz 1 Nummer 3). Beitragsanteile für Zusatzleistungen sind darin also nicht enthalten. Das Problem ist tatsächlich wie von Picard777 dargestellt, dass im Fall, dass die Mindestvorsorgepauschale beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde, diese hier auch bescheinigt wird, und daher diese Zahl für die ESt-Berechnung nutzlos ist.

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