Hallo,
kann mir jemand erklären WARUM Folgendes Sinn macht?
"Zu beachten ist, dass Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzbar ist, sofern ein Elternteil auch steuerliche Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld für das unterhaltsberechtigte Kind in Anspruch nimmt."
Wenn die Eltern geschieden sind (oder nie verheiratet waren, das Kind als unehelich ist) und der Vater Unterhalt an das Kind zahlt/zahlen muss - warum interessiert es dann, ob die MUTTER nen Freibetrag eingetragen hat oder Kindergeld bekommt. Der Vater ist doch trotzdem belastet.
Freu mich über Info
kann mir jemand erklären WARUM Folgendes Sinn macht?
"Zu beachten ist, dass Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzbar ist, sofern ein Elternteil auch steuerliche Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld für das unterhaltsberechtigte Kind in Anspruch nimmt."
Wenn die Eltern geschieden sind (oder nie verheiratet waren, das Kind als unehelich ist) und der Vater Unterhalt an das Kind zahlt/zahlen muss - warum interessiert es dann, ob die MUTTER nen Freibetrag eingetragen hat oder Kindergeld bekommt. Der Vater ist doch trotzdem belastet.
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