Ein StB behauptet, dass es möglich sei, dass er Anlagen (z.B. separate Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3, oder Berechnungen zur Anlage V) per Elster bzw. per DATEV elektronisch an das FA übermitteln könne. Meines Wissens geht das aber nicht. Liege ich hier richtig?
Vielen Dank für die Antworten.
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