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    Verlustvortrag

    Hilfe,
    wer kann mir helfen. Meine Tochter ist in der Ausbildung zum Fotografen. Ist unter der Gehaltsgrenze dass sie nicht Lohnsteuerpflichtig ist. Somit muss man auch keine Steuererklärung machen, oder?
    Für Ihren Beruf hat Sie jetzt aber doch mehrer Ausgaben. Wie eine Fotoausrüstung angeschafft, monatlicher Beitrag für einen Photoshop und muss monatlich ihre Fahrkarte selber zahlen und auch Ausgaben (wie Schminke, Utensilien, ....) für Foto-Projekte in der Berufschule bzw. Berichtsheft
    Wer kann diese Kosten/Ausgaben geltend machen.
    Ich habe mal was von Verlustvortrag gehört, habe aber in meinem Steuerprogramm nichts gefunden.

    gruß
    SabineElisabeth

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Zitat von SabineElisabeth Beitrag anzeigen
    wer kann mir helfen. Meine Tochter ist in der Ausbildung zum Fotografen. Ist unter der Gehaltsgrenze dass sie nicht Lohnsteuerpflichtig ist. Somit muss man auch keine Steuererklärung machen, oder?
    Das ist sehr unglücklich ausgedrückt. Natürlich ist auch das Ausbildungsentgelt Lohn- und Einkommensteuerplfichtig. Nur ist bis zu einer bestimmten Grenze Lohn- und Einkommensteuer Null. Wenn ausschließlich Lohn bezogen wird, besteht nur in Ausnamefällen die Pflicht zur Steuererklärung.

    Zitat von SabineElisabeth Beitrag anzeigen
    Für Ihren Beruf hat Sie jetzt aber doch mehrer Ausgaben. Wie eine Fotoausrüstung angeschafft, monatlicher Beitrag für einen Photoshop und muss monatlich ihre Fahrkarte selber zahlen und auch Ausgaben (wie Schminke, Utensilien, ....) für Foto-Projekte in der Berufschule bzw. Berichtsheft
    Wer kann diese Kosten/Ausgaben geltend machen.
    Ich habe mal was von Verlustvortrag gehört, habe aber in meinem Steuerprogramm nichts gefunden.
    Diese Kosten sind ihre Werbungskosten. Wenn sie will, kann sie die in ihrer Steuererklärung ansetzen. Allerdings muss sie damit erstmal über die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro kommen, weiterhin ist der Effekt, dass für ein zu versteuerndes Einkommen, für das der Steuersatz Null ist, nach dem Abzug weiterer Werbungskosten der Steuersatz immer noch Null ist.

    Einen Verlust kann man feststellen, vortragen und in der Zukunft verrechnen lassen. Aber Verlust heißt negative Gesamteinkünfte, also Werbungskosten höher als das Bruttoeinkommen. Dass dies der Fall ist, wage ich sehr stark zu bezweifeln.
    Zuletzt geändert von neysee; 05.11.2014, 09:15.

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