Zitat von meinknoedel
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Insolvenzgeld
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AW: Insolvenzgeld
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AW: Insolvenzgeld
Du / Ihr tragt in der Anlage N nur den Bruttoarbeitslohn ein, der auch tatsächlich bezogen wurde. Sowie das Insolvenzgeld und ALG I (Lohnersatzleistungen)
Hinsichtlich der nicht ausgezahlten Löhne reicht ihr die Bescheinigung der Arbeitsagentur mit ein, aus der hervorgeht dass der Lohn nicht gezahlt wurde.
Wenn der AG keine KiST einbehalten hat, obwohl der Arbeitnehmer in der Kirche ist (ev oder rk) so führt dies bei der Einkommensteuerveranlagung zu einer Nachforderung.
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AW: Insolvenzgeld
Danke für die Info, die mich jetzt auch nicht wirklich weiterbringt...
Wenn es dich beruhigt, wir machen das gemeinsam und sind so gut wie verheiratet....
Aber vielleicht kann noch jemand weiterhelfen?!
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AW: Insolvenzgeld
Guten Abend,
diese Tätigkeiten dürfen nur für Verwandte ausgeführt werden und Freunde zählen (nach der Abgabenordnung) nicht dazu, also: Finger weg.....
http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
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Insolvenzgeld
Hallo, sitze an der Einkommensteuererklärung 2011 von meinem Freund, habe dabei folgendes Problem:
der Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet, die Löhne für April, Mai, Juni wurden nicht gezahlt, allerdings hat er dafür (außer Juni) eine Abrechnung erhalten. Anschließend war er Arbeitslos, hat Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld erhalten.
Leider fehlt auch die Lohnsteuerbescheinigung für 2011.
Eigentlich sind ja aus der lezten Abrechnung alle Zahlungen und Abzüge ersichtlich, allerdings fehlt ja genau diese (Juni) und ich weiß nicht, wie ich mit den nicht gezahlten Löhnen umgehen soll, für die aber Abrechnungen vorliegen. Es liegt aber auch eine Bescheinigung von der Arbeitsagentur vor, dass die Löhne nicht gezahlt wurden.
Außerdem hat der Arbeitgeber im Jahr 2011 die Kirchensteuer nicht abgezogen. Wie gehe ich damit um? Reicht es, wenn ich einfach nichts angebe, oder ist es wahrscheinlich, dass diese Nachgezahlt werden muss?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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