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Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

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    Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

    Hallo Forum,
    ich meine mal gelesen zu haben, dass man den Mitgliedsbeitrag absetzten kann--als Spende?..konnte über Suchfunktion leider nichts finden. Wisst ihr mehr?

    Danke im voraus..

    liebe Grüße

    #2
    AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

    Hallo dominus58,

    ich weiß nur, dass deine Frage mit der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auf alle Fälle nichts zu tun hat.

    Tschüß

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      #3
      AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

      ..da haben sie jetzt nicht ganz unrecht ...also dann neuer Versuch: wenn man den Mitgliedsbeitrag absetzen "könnte" ...wo müsste man ihn dann auf dem Elsterformular eintragen?

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        #4
        AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

        Ein Mitgliedsbeitrag kann an sich schon deswegen keine Spende sein, da man eine konkrete Gegenleistung dafür enthält. Ähnlich ADAC, Fußball- oder Musikverein.

        Richtige Spenden gehören in den Hauptvordruck, Seite 2 ab Zeile 45.

        Kommentar


          #5
          AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

          hatte ich auch gedacht...aber in diesem Fall?

          http://www.jugendherberge-sachsen.de/footer/spenden/

          Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

            Hallo,

            natürlich kannst du den Mitgliedsbeitrag absetzen. HV Seite 2 Zeile 45.
            Das selbe gilt für Musikvereine (Kultur), VdK, Gartenbauvereine. u.s.w.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

              Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung sind Sonderausgaben (§10b EStG). Hiervon gibt es einige ebenda in Abs. 1 Satz 8 genannte Ausnahmen, z.B. Sport. Der ADAC fällt sowieso raus, weil der meines Wissens gar nicht gemeinnützig ist.

              Wenn der Verein bestätigt, dass der Mitgliedsbeitrag zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwendet wird, ist es also kein Problem. Mit der Elektronischen Steuerbescheinigung hat das aber immer noch nichts zu tun.

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                #8
                AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

                Ich verschiebe das mal in "Allgemeines".

                Ansonsten hilft ein Blick in § 10b EStG. Danach sind Zuwendungen, d.h. Spenden UND Mitgliedsbeiträge, an bestimmte steuerbegünstigte Körperschaften abzugsfähig. Nach § 10b Abs. 1 Sätze 7 und 8 EStG gilt dies allerdings NICHT für Mitgliedsbeiträge an bestimmte kulturelle Körperschaften, an Sportvereine, Vereine mit kulturellen Betätigungen für in erster Linie Freizeitgestaltung, Vereine mit dem Zweck Heimatkunde oder -pflege und für Körperschaften mit dem den in § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO genannten zwecken (Tier- oder Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, Brauchtum inkl. Karneval, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunken, Modellflug und Hundesport), also tendenziell Vereine, bei denen man eine gewisse Eigenförderung vermutet. Jugend- und Altenhilfe gehören NICHT zu diesen Mitgliedsbeiträgen-Ausschlussfällen, also geht das.

                Deswegen kann ich FIGUL auch nur tw. zustimmen, denn Musikvereine und Gartenbauvereine gehen gerade NICHT, VdK dürfte gehen. Aber das sagt Euch jeweils der gemeinnützige Verein Eures Vertrauens, denn der hat es vom Finanzamt schriftlich, ob und was er bescheinigen darf.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  natürlich kannst du den Mitgliedsbeitrag absetzen. HV Seite 2 Zeile 45.
                  Das selbe gilt für Musikvereine (Kultur), VdK, Gartenbauvereine. u.s.w.
                  Zwei davon sind schlechte Beispiele, da sie mindestens Zweifelsfälle sind:

                  Dient der Musikverein hauptsächlich der Freizeitgestaltung oder Brauchtumspflege? Und Gartenbau ist ja wohl eindeutig ein Fall von §10b (1) Satz 8 EStG i.V.m. §52 (2) Nr. 23 AO.

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                    #10
                    AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

                    Hallo,

                    @neysee undPicard777.

                    Wieso schlechte Beispiele?

                    Der eine Verein nennt sich offiziell Verein für Gartenbau und Landespflege und ist sehr wohl abzugsfähig.
                    Genauso wie VdK. Bei Musikvereinen liegt es am Zweck.
                    Bei tausenden von Vereinen kann ich nicht jeden einzelnen mit der genauen Bezeichnung aufführen.
                    Maßgeblich sind natürlich immer die Paragraphen, Abschnitte und Verordnungen, die ihr immer mit schöner Regelmäßigkeit aufzählt :-).
                    Einen ausreichenden Überblick(wie ich finde) findet man hier.
                    Speziell Abschnitt A: abzugsfähig. Außerdem weißt normalerweise jeder Verein darauf hin, ob die Mitgliedsbeiträge nach §.... und §... abzugsfähig sind.
                    Hier der Link
                    http://www.lsb-berlin.net/angebote/v...edsbeitraegen/

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

                      Ich habs von meinen Finanzamt im Steuerbescheid: VdK-Beitrag ist keine Spende und nicht abzugsfähig.
                      MfG elsterpm

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                        #12
                        AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

                        aber Hallo,
                        natürlich ist vdk abzugsfähig, steht doch sogar auf den Kontoauszügen (und dieser sollte natürlich mit zum Finanzamt "wandern")
                        http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialv...dK_Deutschland
                        Grüsse
                        Kontierung

                        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                          #13
                          AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

                          Hallo,

                          kann mich Kontierung nur anschließen.
                          Bin selbst schon längere Zeit Mitglied beim VdK. Setze den Mitgliedsbeitrag immer ab(Natürlich Kontoauszug beilegen)

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Einen ausreichenden Überblick(wie ich finde) findet man hier.
                            Speziell Abschnitt A: abzugsfähig. Außerdem weißt normalerweise jeder Verein darauf hin, ob die Mitgliedsbeiträge nach §.... und §... abzugsfähig sind.
                            Hier der Link
                            http://www.lsb-berlin.net/angebote/v...edsbeitraegen/
                            Ich finde ja eine Anlage zu §48 EStDV eher weniger hilfreich, auch wenn ich nicht mit Hinweisen auf gesetzliche Grundlagen übermäßig damit langweilen möchte, dass §48 EStDV bereits 2007 abgeschafft wurde. Was zeigt, warum Picard777 und ich immer auf das Gesetz verweisen: Jeder kann nachvollziehen, ob es wirklich stimmt, insbesondere, wenn er es in x Jahren liest, ob es immer noch stimmt.

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                              #15
                              AW: Mitgliedschaft Deutsche Jugendherberge

                              vielen Dank für die zahlreichen Antworten....

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