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Was willst du den eigentlich konkret machen ?
Hast du deine Einkommensteuererklärung 2012 und 2013 schon fertig und elektronisch übermittelt und bekommst jetzt die Meldung, dass du den Bescheid abholen kannst ?
Oder willst du den Belegabruf nutzen, um die Steuererklärungen zu fertigen ?
Da musst du dich schon etwas konkreter äußern.
Was willst du den eigentlich konkret machen ?
Hast du deine Einkommensteuererklärung 2012 und 2013 schon fertig und elektronisch übermittelt und bekommst jetzt die Meldung, dass du den Bescheid abholen kannst ?
Oder willst du den Belegabruf nutzen, um die Steuererklärungen zu fertigen ?
Da musst du dich schon etwas konkreter äußern.
Tschüß
Ich habe die Steuererklärungen für 2012 und 2013 gemacht. Jetzt bräuchte ich die aktuellen Einkommensteuerbescheid oder den aus 2012. Ich dachte, ich könnte das online abrufen, aber weis nicht wie.
Hallo,
der sollte doch aber als Bescheid in Schriftform vorliegen?
Grüsse
Kontierung
in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft
Voraussetzung für den elektronischen Abruf ist, dass du beim Versenden diesen Punkt ausgewählt hast -> Bescheiddatenabholung gewünscht oder so ähnlich je nach Programm.
Da musstest du auch eine Mailadresse angeben. Dann sollte im angegebenen Postfach eine Nachricht kommen -> sinngemäß ...Ihr Einkommenssteuerbescheid wurde antragsgemäß zur Abholung bereitgestellt. Dann kannst du in deinem Programm die gespeicherte Erklärung öffnen und den Button Bescheiddatenabholung verwenden und den Bescheid vergleichen.
Wichtig dabei, das ist nur ein zusätzlicher Service, rechtsverbindlich bleibt der Bescheid der mit der Post in deinem Briefkasten landet.
Hallo,
der sollte doch aber als Bescheid in Schriftform vorliegen?
Ja, das tut er, allerdings liegt er 600 km von hier entfernt und ich hätte ihn dringend gebraucht.
Dachte, er würde auch online abrufbar sein. Ist wohl nicht so weit her mit der Technik?
Voraussetzung für den elektronischen Abruf ist, dass du beim Versenden diesen Punkt ausgewählt hast -> Bescheiddatenabholung gewünscht oder so ähnlich je nach Programm.
Da musstest du auch eine Mailadresse angeben. Dann sollte im angegebenen Postfach eine Nachricht kommen -> sinngemäß ...Ihr Einkommenssteuerbescheid wurde antragsgemäß zur Abholung bereitgestellt. Dann kannst du in deinem Programm die gespeicherte Erklärung öffnen und den Button Bescheiddatenabholung verwenden und den Bescheid vergleichen.
Wichtig dabei, das ist nur ein zusätzlicher Service, rechtsverbindlich bleibt der Bescheid der mit der Post in deinem Briefkasten landet.
Tschüß
Danke für den Tip! Ich mache die Einkommensteuererklärungen mit der SteuerSparErklärung. Da geht im Nachhinein dann wohl nichts mehr?
Dachte, er würde auch online abrufbar sein. Ist wohl nicht so weit her mit der Technik?
Mit der Technik schon, man muss nur davon Gebrauch machen. Und das heißt, dass man die Option schon bei der Übermittlung auswählen muss (wobei ich keinen Grund sehe, es nicht zu tun, wenn man die Daten dann doch nicht runterladen will, lässt man es halt bleiben... der Brief kommt sowieso und die unabgeholten Bescheiddaten werden nach einiger Zeit vom Server gelöscht).
Allerdings werden die Bescheiddaten in der Datei mit der übermittelten Steuererklärung gespeichert, es besteht also die Möglichkeit, dass der Rechner mit der Steuersoftware und der übermittelten Datei auch 600km entfernt steht, es sei denn, man hat sich von seinem Steuerprogramm die Bescheiddaten als PDF anzeigen lassen und diese Datei in die Cloud des geringsten persönlichen Misstrauens hochgeladen.
Ganz 1:1 entsprechen die elektronischen Bescheiddaten dem Papier nicht, es fehlen z.B. an das FA gezahlte Vorauszahlungen.
Kommentar