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Vorsorge plus von der Sparkasse

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    Vorsorge plus von der Sparkasse

    Hallo und guten Abend Forum

    Meine Tochter hat eine Vorsorge plus Vertrag bei einer Sparkasse abgeschlossen. In meinen Augen ist das ein Riester Vertrag. Sie zahlt jeden Monat 100 Euro ein und bekommt im Jahr eine staatliche Zulage von 154 Euro.

    Sie ist Single und seit 3 Jahren als Erzieherin tätig.

    Kann man das bei der Einkommensteuer geltend machen?
    Trage ich das in der Anlage AV ein?

    Habe schon die Suchfunktion bemüht aber nicht so ganz kapiert, wenn ich ehrlich bin.


    Grüße und einen schönen Abend

    #2
    AW: Vorsorge plus von der Sparkasse

    Grundsätzlich kannst Du Ausgaben Deiner Tochter nicht in Deiner Steuererklärung berücksichtigen.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorge plus von der Sparkasse

      Entschuldigung, ich denke das war mein Fehler.

      Ich mache die Steuererklärung für meine Tochter...



      Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsorge plus von der Sparkasse

        Dann wird sie ja auch eine "Bescheinigung nach § 92 EStG" erhalten haben. Sie kann sich dann die Anlage AV anlachen. Ob ihr das was bringt, weiß ich natürlich nicht, denn es gibt da eine Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung: Ist die steuerliche Auswirkung des über die Anlage AV beantragten Sonderausgabenabzug günstiger oder die von Dir erwähnte Zulage von 154 € ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Vorsorge plus von der Sparkasse

          @ piccard...wenn ich das wüßte ....ich denke ich werde es mal versuchen einzutragen...darf ich euch nochmal fragen wenn ich es nicht checke?...

          liebe Grüße und gute Nacht

          Kommentar


            #6
            AW: Vorsorge plus von der Sparkasse

            Hallo dominus58,

            und wenn du eine Probeberechnung durchlaufen lässt, wird es dir im Bescheid angezeigt, wie groß die Steuerermäßigung ist oder wenn diese überhaupt nicht ausgewiesen wird, weißt du, dass die Zulage günstiger ist.
            Das Finanzamt schreibt dir dann im Bescheid so ähnlich -> Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge
            (§ 10a EStG) in Höhe von X € kommt nicht in Betracht, weil der nach
            Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch in Höhe von Y € günstiger ist.

            Tschüß

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