Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und hatte seit April 2014 somit Ferien. Nun hatte ich keine Lust aber, diese nur nichtstuend zuhause zu verbringen. Ich habe für 1,5 Monate einen Ferienjob als Aushilfe in einem namenhaftem Unternehmen gemacht. In dieser Zeit habe ich knapp 2000€ Netto verdient. Also ca. 2800-3000 € Brutto. Das heißt ich habe Lohnsteuer bezahlt. Nun mache ich seit dem 1.8.14 eine Ausbildung in der ich 560€ Brutto verdiene. Hierrauf zahle ich natürlich keine Lohnsteuer. Wenn ich nun alles zusammen rechne bin ich noch unter dem Jahresfreibetrag von ca. 8000€. Ist es nun durch eine Steuererklärung möglich für mich die Lohnsteuer zurück zu erhalten?
Und mein zweites Anliegen: Ich habe eine Fahrt zur Arbeit von 17km, die ich als Werbungskosten angeben kann (?). Nun habe ich gelesen, dass Berufschultage als Berufliche Reise zählen und somit sogar die Rückfahrt mit einberechnet wird. Die Entfernung zur Schule beträgt ca 25km. Kann ich diese wirklich als Werbungskosten geltend machen?
Sorry wenn ich Unsinn geschrieben habe, ich verdiene erst seit diesem Jahr Geld und habe mich mit dem Thema Steuern kaum ausseinander gesetzt / setzten können.
MFG
ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und hatte seit April 2014 somit Ferien. Nun hatte ich keine Lust aber, diese nur nichtstuend zuhause zu verbringen. Ich habe für 1,5 Monate einen Ferienjob als Aushilfe in einem namenhaftem Unternehmen gemacht. In dieser Zeit habe ich knapp 2000€ Netto verdient. Also ca. 2800-3000 € Brutto. Das heißt ich habe Lohnsteuer bezahlt. Nun mache ich seit dem 1.8.14 eine Ausbildung in der ich 560€ Brutto verdiene. Hierrauf zahle ich natürlich keine Lohnsteuer. Wenn ich nun alles zusammen rechne bin ich noch unter dem Jahresfreibetrag von ca. 8000€. Ist es nun durch eine Steuererklärung möglich für mich die Lohnsteuer zurück zu erhalten?
Und mein zweites Anliegen: Ich habe eine Fahrt zur Arbeit von 17km, die ich als Werbungskosten angeben kann (?). Nun habe ich gelesen, dass Berufschultage als Berufliche Reise zählen und somit sogar die Rückfahrt mit einberechnet wird. Die Entfernung zur Schule beträgt ca 25km. Kann ich diese wirklich als Werbungskosten geltend machen?
Sorry wenn ich Unsinn geschrieben habe, ich verdiene erst seit diesem Jahr Geld und habe mich mit dem Thema Steuern kaum ausseinander gesetzt / setzten können.
MFG
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