Hallo allesammen,
ich habe nun seit einiger Zeit ein Einzelnebengewerbe, welches ich nun ab 2015 auf eine GbR (ohne Kleinunternehmerregelung) mit einem Kumpel ausweiten möchte.
Vor knapp einem Monat haben wir uns beim Gewerbeamt angemeldet und kürzlich die Anmeldeformulare vom Finanzamt erhalten. Wir konnten auch ohne Probleme alle Formulare ausfüllen, sind uns jetzt aber bei der Anlage FB nicht mehr ganz so sicher.
Zeile 35-38 : Angaben zur Aufteilungsquote
Sollen diese Felder freigelassen werden, oder soll hier ein Schätzwert pi mal Daumen eingetragen werden, wie bereits im Hauptformular unter "Voraussichtlicher Gewinnanteil"?
Denn ein Kapital kann ja noch nicht erwirtschaftet worden sein, und nach dem Vermögen wird ja auch nicht gefragt.
Des weiteren lässt sich auch noch nicht genau sagen, wie sich die Gewinne Aufteilen werden, vermutlich 60:40, da nach Aufträgen abgerechnet wird, jedoch ist das ganze wie Glaskugellesen.
Soll ich nun bei Art der Aufteilung "anderer Aufteilungsschlüssel" angeben, wenn ja, wie soll ich diesen förmlich korrekt verfassen. Im Gesellschaftervertrag wird bereits auf die variable Gewinnverteilung hingewiesen, welches sich nach Aufträgen richtet, ist dies bereits ausreichend?
Und was ist bei Zeile 43 : Bei beteiligten Personengesellschaften, anzugeben?
50% da nur zwei Gesellschafter auftreten, oder was genau ist mit dieser Zeile gemeint, wenn ja, kann man das nicht an der Hand abzählen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Euer Max
ich habe nun seit einiger Zeit ein Einzelnebengewerbe, welches ich nun ab 2015 auf eine GbR (ohne Kleinunternehmerregelung) mit einem Kumpel ausweiten möchte.
Vor knapp einem Monat haben wir uns beim Gewerbeamt angemeldet und kürzlich die Anmeldeformulare vom Finanzamt erhalten. Wir konnten auch ohne Probleme alle Formulare ausfüllen, sind uns jetzt aber bei der Anlage FB nicht mehr ganz so sicher.
Zeile 35-38 : Angaben zur Aufteilungsquote
Sollen diese Felder freigelassen werden, oder soll hier ein Schätzwert pi mal Daumen eingetragen werden, wie bereits im Hauptformular unter "Voraussichtlicher Gewinnanteil"?
Denn ein Kapital kann ja noch nicht erwirtschaftet worden sein, und nach dem Vermögen wird ja auch nicht gefragt.
Des weiteren lässt sich auch noch nicht genau sagen, wie sich die Gewinne Aufteilen werden, vermutlich 60:40, da nach Aufträgen abgerechnet wird, jedoch ist das ganze wie Glaskugellesen.
Soll ich nun bei Art der Aufteilung "anderer Aufteilungsschlüssel" angeben, wenn ja, wie soll ich diesen förmlich korrekt verfassen. Im Gesellschaftervertrag wird bereits auf die variable Gewinnverteilung hingewiesen, welches sich nach Aufträgen richtet, ist dies bereits ausreichend?
Und was ist bei Zeile 43 : Bei beteiligten Personengesellschaften, anzugeben?
50% da nur zwei Gesellschafter auftreten, oder was genau ist mit dieser Zeile gemeint, wenn ja, kann man das nicht an der Hand abzählen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Euer Max
Kommentar