Guten Tag,
ich bin seit einigen Jahren selbständig und hab jetzt im laufenden Jahr erstmals die Umsatzgrenze von 17500€ überschritten. Bis dato wende ich noch die Kleinunternehmerregelung an.
Jetzt hab ich im Netz gelesen, daß die Grenze von 17500€ als Brutto gilt, de facto -bei 19% Umsatzbesteuerung- also die tatsächliche Grenze also bei 14706€ liegt, nach der die Kl.u.r. nicht mehr angewendet werden kann. Diese hätte ich in 2013 bereits überschritten.
Falls dem so wäre: Muß und kann ich die Rechnungen, die ich in diesem Jahr noch ohne MWSt. ausgestellt habe, korrigieren ?
ich bin seit einigen Jahren selbständig und hab jetzt im laufenden Jahr erstmals die Umsatzgrenze von 17500€ überschritten. Bis dato wende ich noch die Kleinunternehmerregelung an.
Jetzt hab ich im Netz gelesen, daß die Grenze von 17500€ als Brutto gilt, de facto -bei 19% Umsatzbesteuerung- also die tatsächliche Grenze also bei 14706€ liegt, nach der die Kl.u.r. nicht mehr angewendet werden kann. Diese hätte ich in 2013 bereits überschritten.
Falls dem so wäre: Muß und kann ich die Rechnungen, die ich in diesem Jahr noch ohne MWSt. ausgestellt habe, korrigieren ?
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