Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

    Hallo zusammen, ich habe nachstehende Mail erhalten:

    "vielen Dank für die Benutzung des ElsterOnline-Portals.
    Bitte beachten Sie, dass wir die Nachricht mit der ID 2 im Postfach Ihres ElsterOnline-Benutzerkontos (Kurzname des Kontos: XXXXX) in 14 Tagen automatisch löschen werden.
    Falls Sie die Nachricht bzw. das Dokument in Ihrem Postfach später noch benötigen, speichern Sie es bitte rechtzeitig auf Ihrem Computer oder drucken Sie es aus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Finanzverwaltung"

    (Kurzname des Kontos hab ich ausge-XXX-t, der wurde natürlich in der Mail richtig angezeigt).

    Leider weiß ich nicht, wo ich diese Postfachnachricht einsehen kann, denn wenn ich mit ElsterFormular reingehe sehe ich keine Nachrichten, und wo ich mich sonst noch einloggen könnte, weiß ich nicht.
    Auf der Elster Homepage gibt es ja einen LOGIN Button, aber man wird aufgefordert, zur Identifikation entweder Zertifikatsdatei oder Sicherheitsstick oder Signaturkarte anzugeben, und keines davon habe ich.

    Was tun?


    Leider kam die Mail schon vor einigen Tagen.
    Ich habe also nicht mehr viel Zeit, bevor die Nachricht (die ich nie gelesen habe !) gelöscht wird.

    #2
    AW: Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

    Hallo,

    wenn du ein Konto hast, hast du auch ein Zertifikat.
    Such zuerst mal nach einer pfx-Datei auf deinem Rechner

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

      Zitat von Everl Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen, ich habe nachstehende Mail erhalten:

      Auf der Elster Homepage gibt es ja einen LOGIN Button, aber man wird aufgefordert, zur Identifikation entweder Zertifikatsdatei oder Sicherheitsstick oder Signaturkarte anzugeben, und keines davon habe ich.

      Was tun?


      Leider kam die Mail schon vor einigen Tagen.
      Ich habe also nicht mehr viel Zeit, bevor die Nachricht (die ich nie gelesen habe !) gelöscht wird.
      Das ist die Frage, wie kommt EOP dazu, Dich darauf hinzuweisen ?
      Irgendwie musst Du Dich einmal registriert haben - ist es die Willkommens-Nachricht, die demnächst gelöscht wird?
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

        @ stiller: keine Ahnung da ich ja nicht weiß, wo ich die Nachricht abrufen kann.
        Und daß die Nachricht als "2" bezeichnet ist, könnte ja auch darauf hindeuten, dass es sogar mehr als eine Nachricht gibt.

        @ FIGUL: danke für den Tipp, habe all meine Laufwerke und Speichermedien ausführlich durchsucht,
        aber da ist leider nichts mit pfx, *pfx*, *.pfx oder sonstiger Suche zu finden.

        :-(
        Zuletzt geändert von Everl; 29.11.2014, 10:34.

        Kommentar


          #5
          AW: Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

          Fangen wir bei Null an:

          Hast du dich jemals bei ElsterOnline registriert?

          Kommt die der angegebene Benutzername bekannt vor?

          Hast du jemals über z.B. ElsterFormular eine Steuererklärung authentifiziert, d.h. ohne Ausdrucken und Unterschreiben der komprimierten Erklärung übermittelt?

          Kommentar


            #6
            AW: Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

            1) scheinbar ja, ich finde aber keine Unterlagen mehr dazu
            2) ja, das ist eine Abkürzung meines Namens
            3) ich glaube, dass ich das letztes Jahr ausprobiert habe, bin aber nicht sicher, ob es letztlich dann geklappt hat oder ob ich dann nicht doch wieder per Elster-Ausdruck weiterhemacht habe.

            Es tut mir leid, dass ich derart ahnungslos bin :-(
            Kann man nicht einfach irgendwo anrufen und ein neues Passwort/Zertifikat oder "wasauchimmernötigist" beantragen?

            Kommentar


              #7
              AW: Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

              Du brauchst die Zertifikatsdatei samt von dir selbst vergebener PIN. Sind die weg, kommst du da nicht mehr rein. Keine Chance.

              Kommentar


                #8
                AW: Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

                Hallo Everl,

                also eine Neuregistrierung durchführen und möglichst alles ausdrucken mit Sicherheitsfrage und Antwort darauf und du bist mit einem neuen Zertifikat wieder dabei.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Mail erhalten: ElsterOnline Portal: Postfachnachricht wird gelöscht

                  Also ich habe auch ungefähr am 25.11. die gleiche E-Mail bekommen, ich bin seit mehreren Jahren registriert, habe seit zig Wochen nichts mehr mit Elster kommuniziert.

                  Nach anfänglichem Misstrauen, habe ich jetzt die Lösung:

                  Ich habe mich eingeloggt (wie oben beschrieben mit pfx-Datei und Passwort) und tatsächlich eine neue Nachricht vorgefunden. Und damit der Angstschweiß vor der verlorengegangenen Nachricht nicht zu sehr ausbricht, hier gleich noch der (nicht geheime) Text der Nachricht mit der ID2:

                  Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer des ElsterOnline-Portals,

                  Steuererklärungen papierlos, schnell und möglichst einfach an das Finanzamt senden - das sind die vorrangigen Ziele des Verfahrens ELSTER. Mit der Einführung der vorausgefüllten Steuererklärung konnte nun ein weiterer Meilenstein des erfolgreichen eGovernment-Projektes erreicht werden. Seit Jahresbeginn wird den Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose Ausfüllhilfe zur Verfügung gestellt, mit der die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung vereinfacht wird.

                  Mit der vorausgefüllten Steuererklärung kann man die der Steuerverwaltung von Arbeitgebern oder Versicherungen zu seiner Person übermittelten Daten abrufen. Neben Name, Adresse und Religionszugehörigkeit werden auch die Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zum Abruf bereitgestellt. So verringert sich das mühsame Suchen der Belege. Zudem werden Eingabefehler vermieden, da die abgerufenen Daten einfach in die Einkommensteuererklärung übernommen werden können.

                  Einmalige Registrierung und Anmeldung zum Belegabruf

                  Den ersten Schritt, um den Belegabruf nutzen zu können, haben Sie bereits getan: Sie sind mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer am ElsterOnline-Portal registriert. Jetzt müssen Sie sich nur noch - soweit noch nicht geschehen - zum Belegabruf unter „Dienste“ in Ihrem Konto anmelden.

                  Natürlich kann auch eine andere Person wie der Lebenspartner, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein von Ihnen bevollmächtigt werden, Ihre Belege abzurufen und bei Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung zu verwenden. Genauso können auch Sie zum Abruf der Belege anderer Personen bevollmächtigt werden.

                  Die Belege können angezeigt werden, sobald sie der Steuerverwaltung übermittelt wurden. Aufgrund der gesetzlichen Fristen haben z. B. Arbeitgeber und Versicherungen für die Übermittlung der Belege zur Einkommensteuererklärung eines Jahres Zeit bis zum 28. Februar des nächsten Jahres.

                  Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de/Belegabruf.

                  Mit freundlichen Grüßen
                  Ihre Steuerverwaltung
                  Zuletzt geändert von proxima; 01.12.2014, 23:05.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X