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Wohnhaft in Österreich

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    Wohnhaft in Österreich

    Hallo,

    wohin soll ich Einkommensteuererklärung schicken?

    Im Jahr 2012 ich habe in München gearbeitet und gewohnt.
    Im Jahr 2013 wohnhaft in München und gearbeitet in Lindau (seit 01.08.2013)
    Im Jahr 2014 arbeite ich in Lindau und Umzug nach Österreich (seit Okt/2014)

    Jetzt möchte ich Einkommensteuer für Jahr 2012 und 2013 machen.
    Welche Finanzamt ist zuständig? (München, Lindau)
    Musst ich bei Einkommensteuer in D berücksichtigt mein Wohnort in Österreich, welche FA ist eigentlich zuständig?

    Wer weiß Bescheid

    Pavol

    #2
    AW: Wohnhaft in Österreich

    Massgebend für die Abgabe der Steuererklärungen ist der Wohnsitz. Geben Sie alle Steuererklärungen bei dem Finanzamt ab, wo Sie ihren letzten inländischen Wohnsitz hatten.

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      #3
      AW: Wohnhaft in Österreich

      So ist die reine und gesetzesmäßige Lehre, wenn Du bisher bei keinem deutschen Finanzamt geführt wirst.

      Wenn Du allerdings bei einem deutschen Finanzamt schon geführt wirst, würde ich Dir raten, die Erklärung DORT unter der dortigen Steuernummer abzugeben und auf den Umstand hinzuweisen. Zum einen gibt es dann keinen Kuddelmuddel, weil das "alte" Finanzamt nicht ggf. auf Deine Steuererklärung wartet. Das alte Finanzamt kann dann die Abgabe einleiten. Zum anderen geht die Zuständigkeit erst auf das neue Finanzamt über in dem Moment, in dem einer der beiden Finanzämter davon erfährt (§ 26 Satz 1 AO). BIS DAHIN IST das alte Finanzamt zuständig.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Wohnhaft in Österreich

        Guten Morgen,

        letzte inländischen Wohnsitz war München, dann Umzug in diesem Jahr 2014 nach Österreich,

        Einkommensteuererklätung möchte ich für die Jahre 2012 und 2013 machen und ich habe kein Steuernummer und bin bei keinen FA registriert.
        Deswegen die Überlegungen, wer für mich jetzt eingentlich zuständigt ist, ist mir wichtig auch für Zukunft, weil ich bleibe in Österreich.

        Pavol

        Kommentar


          #5
          AW: Wohnhaft in Österreich

          :-) Gut, dann machen wir es noch ein wenig spaßiger: Hattest Du zusätzlich zu München AUCH in Lindau einen Wohnsitz ? Falls ja, dann wäre entscheidend, wo Du Dich "vorwiegend aufgehalten" hast. Das dürfte dann vermutlich eher Lindau gewesen sein. Dann wäre es auch das Finanzamt Lindau.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Wohnhaft in Österreich

            Hallo Piccard,

            in Lindau arbeite ich meistens auch momentan, aber ich hatte in München fast 2 Jahre bewohnt und nun seit Aug.2014 in Österreich.
            Ich meine auch, dass FA Lindau zuständig ist, wegen Wohnsitz in Österreich sollte ich etwas bei Lohnsteuer Erklärung berücksichtigt ? oder
            Ich muss etwa bei ESt im Jahr 2014 zu tun?

            Danke Pavol

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