Seit 1.1.2012 bin ich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Da es noch keine Nachfolge gab habe ich in manchen Bereichen weiter gearbeitet, ohne Bezahlung. Kann ich die Fahrtkosten und das Arbeitsmaterial steuerlich absetzen? Ich bin auch freiberuflich tätig. Buche ich das besser unter unbezahlte freiberufliche Tätigkeit ab?
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Keine Ankündigung bisher.
Freistellungsphase Altersteilzeit und Weiterarbeit
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AW: Freistellungsphase Altersteilzeit und Weiterarbeit
Guten Tag,
ich überlege jetzt schon einige Zeit, was diese Anfrage mit ElsterOnline oder Elsterformular zu schaffen hat?Grüsse
Kontierung
in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft
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AW: Freistellungsphase Altersteilzeit und Weiterarbeit
Zitat von Kontierung Beitrag anzeigenich überlege jetzt schon einige Zeit, was diese Anfrage mit ElsterOnline oder Elsterformular zu schaffen hat?
Ansonsten sind nach meinem Verständnis Werbungskosten und Betriebskosten Ausgaben, die man hatte, um Einnahmen zu erzielen, mindestens in der Zukunft, nicht um anderen seine Arbeitszeit zu schenken.
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AW: Freistellungsphase Altersteilzeit und Weiterarbeit
Wenn es unbezahlte freiberufliche Tätigkeit wäre, ginge das ja schon mal gar nicht mangels Gewinnerzielungsabsicht in diesem Bereich.
M.E. ist da noch ein ausreichender Zusammenhang zum Arbeitslohn da.Schönen Gruß
Picard777
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